Pressemitteilung | Deutscher Landkreistag

Drohende Umsatzsteuerpflichtigkeit interkommunaler Kooperation: Kommunen brauchen dringend gesetzliche Klarstellung

(Berlin) - Das Präsidium des Deutschen Landkreistages hat den Bund nach seiner Sitzung im Kreis Ostholstein aufgefordert sicherzustellen, dass die gerade im ländlichen Raum immer wichtiger werdende Zusammenarbeit von Kommunen nicht über eine drohende Umsatzsteuerpflichtigkeit erschwert wird. Präsident Landrat Hans Jörg Duppré sprach sich für eine zügige gesetzliche Klarstellung aus. "Interkommunale Zusammenarbeit ist ein zentraler Baustein bei der Bewältigung der demografischen Herausforderungen und darf nicht durch steuerrechtliche Vorschriften behindert werden."

Duppré erläuterte, dass nach einem Urteil des Bundesfinanzhofes (BFH) vom vergangenen Herbst kommunalen Kooperationen die Umsatzsteuerpflichtigkeit droht. "Der Anwendungsbereich solcher Beistandsleistungen ist vielgestaltig, es geht beispielsweise um Personal- oder Beihilfeabrechnungen für einzelne Kommunen, Rechnungsprüfungen für kreisangehörige Gemeinden oder auch die gemeinsame Ausbildung von kommunalen Nachwuchskräften." Er wies außerdem darauf hin, dass neben den Kommunen auch Bund und Länder sowie Kirchen, Sozialversicherungen und Fernseh- und Rundfunkanstalten in gleicher Weise unmittelbar von der Entscheidung des Bundesfinanzhofes betroffen seien. Würde der Rechtsprechung des BFH gefolgt, würden Beistandsleistungen künftig mit 19 Prozent Umsatzsteuer belastet. "Das gilt auch für Beistandsleistungen, die Bund, Länder und Kommunen mit- und untereinander erbringen."

Eine Zusammenarbeit von Bund, Ländern und Kommunen mit- und untereinander sei dann nur noch sinnvoll, wenn auch nach der Belastung mit Umsatzsteuer noch ein Effizienzgewinn im Vergleich zur Leistungserbringung ohne eine Zusammenarbeit verbleibe. "Ist ein solcher Effizienzgewinn nicht zu erzielen, wäre ein Verzicht auf die Durchführung der Zusammenarbeit die wirtschaftlich notwendige Konsequenz", erläuterte Duppré.

Vor allem vor dem Hintergrund demografisch bedingter Anpassungsprozesse sei dies aus kommunaler Sicht schmerzlich: "Entwicklungsprozesse erfolgen zunehmend interkommunal, indem Gemeinden und Landkreise ihre Kräfte und Kompetenzen bündeln, um zu tragfähigen Lösungen zu gelangen und Effizienzreserven zu heben. Darin liegt vielerorts der Schlüssel beim Umgang mit den Herausforderungen des demografischen Wandels. Daher ist das BFH-Urteil gerade für Gebiete mit immensen demografischen Herausforderungen ein echter Schlag ins Gesicht!"

Es sei deshalb wichtig, dass eine zügige gesetzliche Klarstellung erfolge, weil sonst mit der drohenden Umsatzsteuerpflichtigkeit ein erhebliches Hemmnis für die kommunenübergreifende Problemlösung bestehe", so Duppré. Es gehe hier nicht um die ordnungspolitische Debatte 'Privat oder Staat', sondern vielmehr darum, ob zwei Kommunen in den genannten Bereichen zusammenarbeiten dürfen oder ob sie es künftig aus steuerlichen Gründen wieder alleine machen", so Duppré abschließend.

Quelle und Kontaktadresse:
Deutscher Landkreistag, Ulrich-von-Hassell-Haus Pressestelle Lennéstr. 11, 10785 Berlin Telefon: (030) 590097-0, Telefax: (030) 590097-400

(tr)

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