Pressemitteilung | Deutscher Städtetag - Hauptgeschäftsstelle Berlin

EEG 2021 muss ambitionierten EE-Ausbau besser unterstützen

(Berlin) - Nachhaltiger Klimaschutz braucht noch mehr erneuerbare Energie. Damit die Energieversorgung der Zukunft klimafreundlich und versorgungssicher ist, müssen jetzt die Weichen gestellt werden. Die anstehende Novelle des Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) muss sich daher daran messen lassen, ob sie den notwendigen Ausbau von Energieerzeugung aus Sonne, Wind und Co. ambitioniert genug unterstützt. Dabei ist klar: Die dezentralen Erneuerbaren Energien werden vor Ort ausgebaut. Die Kommunen und kommunalen Unternehmen spielen eine Schlüsselrolle bei der Energiewende. Dies haben der Deutsche Städtetag, der Deutsche Städte- und Gemeindebund (DStGB) sowie der Verband kommunaler Unternehmen (VKU) im Rahmen der Verbändeanhörung zum Referentenentwurf des EEG deutlich gemacht.

Helmut Dedy, Hauptgeschäftsführer des Deutschen Städtetages, fordert durch die Novelle stärkere Unterstützung für die klimafreundliche Energiegewinnung in den Städten:

"Wir brauchen rasch mehr saubere Energie, um die Klimaziele zu erreichen. Dazu kann auch eine bessere Förderung des Mieterstroms beitragen. In räumlicher Nähe zu den Wohnungen erzeugte, saubere Energie ist klimaschonend - und ein Versorgungsmodell der Zukunft für urbane Räume. Die Städte wollen deshalb den Ausbau von Photovoltaikanlagen auf Dächern stärker voranbringen. Dafür brauchen wir bessere Anreize über das Erneuerbare-Energien-Gesetz. Die vorgesehene Festlegung, dass die Nutzung erneuerbarer Energien im öffentlichen Interesse liegt, kann außerdem Planungsträgern und Genehmigungsbehörden helfen, den Ausbau erneuerbarer Energien voranzubringen. Weitere Hemmnisse im Planungs-, Genehmigungs- sowie Natur- und Artenschutzrecht müssen aber noch abgebaut werden."

Der Ausbau der Windenergie hängt wesentlich von der Akzeptanz vor Ort ab. Der Ansatz, dass Standortkommunen künftig stärker vom Windenergieausbau profitieren sollen, ist richtig. Dazu sagt Dr. Gerd Landsberg, Hauptgeschäftsführer des Deutschen Städte- und Gemeindebundes: "Wir werten die vorgesehene finanzielle Beteiligung als wichtigen Teilerfolg. Mit Inkrafttreten der EEG-Novelle können alle Standortkommunen, auf deren Gemeindegebiet ab dem Jahr 2021 eine Windenergieanlage betrieben wird und die EEG-gefördert ist, direkte Zahlungen des Anlagenbetreibers erhalten. Die zusätzlichen Einnahmen können von der jeweiligen Gemeinde für Anliegen der örtlichen Gemeinschaft frei verwendet werden. Dies steigert erheblich die Akzeptanz für Windkraft in der Bevölkerung. Jedoch sehen wir bei wichtigen Punkten noch Nachbesserungsbedarf. Insbesondere muss eine planbare Mindesthöhe der finanziellen Beteiligung im EEG verankert werden sowie die Einbindung von Bestandsanlagen bzw. Repowering-Anlagen berücksichtigt werden. Den Bürgerstromtarif, wie er in der aktuellen Fassung konzipiert ist, lehnen wir ab, da dieser nicht der Akzeptanzförderung dient und andernfalls bei anderen Infrastrukturprojekten Nachahmereffekte drohen könnten."

Der Ausbau der erneuerbaren Energien muss sich auf Windenergie und Photovoltaik gleichermaßen konzentrieren. Daher betont VKU-Hauptgeschäftsführer Ingbert Liebing: "Ob European Green Deal, oder die geplante Energiecharta des Bundeswirtschaftsministers: Alle Zeichen stehen in Richtung eines ambitionierten Erneuerbaren-Ausbaus im kommenden Jahrzehnt. Die anstehende EEG-Novelle ist hierfür die entscheidende Nagelprobe. Sie muss den für die Klimaziele notwendigen EE-Ausbau ermöglichen. Auch wenn der Referentenentwurf gute Ansätze enthält, muss bei den konkreten Maßnahmen noch einmal nachgesteuert werden. Das gilt etwa für die Kommunalabgabe bei der Windenergie, die Verbesserung des Mieterstrommodells oder die Erweiterung des Flächenpotenzials für große PV-Anlagen. Klar ist auch: Nach dem EEG müssen weitere Puzzleteile gelegt werden, mit denen die Hemmnisse bei Planung und Genehmigung zügig abgebaut werden können."

Quelle und Kontaktadresse:
Deutscher Städtetag Pressestelle Hausvogteiplatz 1, 10117 Berlin Telefon: (030) 377110, Fax: (030) 37711999

(tr)

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