Pressemitteilung | (ibw) Informationszentrale der Bayerischen Wirtschaft

EU-Datenschutzgrundverordnung: Besserer konzerninterner Austausch möglich, aber mehr Bürokratie / Verbände bieten umfangreiche Unterstützung an

(München) - Am 25. Mai wird die neue EU-Datenschutzgrundverordnung in allen Staaten der Europäischen Union geltendes Recht. Die vbw - Vereinigung der Bayerischen Wirtschaft e. V. begrüßt, dass mit der Datenschutzgrundverordnung einheitliche Regelungen für alle EU-Mitgliedstaaten geschaffen wurden und international jetzt mehr Klarheit im Umgang mit dem europäischen Datenschutz herrscht. vbw Hauptgeschäftsführer Bertram Brossardt: "Die EU kommt hier einer wichtigen Aufgabe nach, die in ihr Zuständigkeitsgebiet fällt."

Positiv bewertet die vbw, dass Betriebsvereinbarungen für Datenverarbeitungen auf eine sichere Rechtsgrundlage gestellt und der konzerninterne Datenaustausch erleichtert wird. "Wir begrüßen auch, dass die Einwilligung zur Datenverarbeitung im Beschäftigungsverhältnis grundsätzlich möglich ist", sagte Brossardt. Auch dass eine Zweckänderung der Nutzung von Daten unter bestimmten Umständen erlaubt ist, führt nach Sicht der vbw zu einer Erleichterung des Rechtsverkehrs.

Für problematisch hält die vbw hingegen die umfassenden Informationspflichten des Datenverarbeiters gegenüber den Betroffenen. Auch die Pflicht, ein Verzeichnis zu führen, mit der jede Datenverarbeitung dokumentiert wird, sieht die vbw kritisch. "Damit wird zusätzliche unnötige Bürokratie in die Unternehmen getragen", so Brossardt.

Die vbw wendet sich auch gegen die Höhe der Sanktionen für Verstöße. Brossardt: "Strafen von bis zu 20 Millionen Euro oder bis zu vier Prozent des weltweiten Jahresumsatzes sind völlig unverhältnismäßig und gerade für kleinere Unternehmen unter Umständen existenzgefährdend." Und mit Blick auf den deutschen Gesetzgeber bemängelt die vbw, dass dieser entgegen der Regelung in der EU-Datenschutzgrundverordnung bei der Einwilligung in die Datenverarbeitung die Schriftform wieder eingeführt hat. "Das ist im digitalen Zeitalter nicht mehr zeitgemäß", so Brossardt.
Gleichzeitig fordert die vbw einen möglichst bürokratiearmen Vollzug der Datenschutzgrundverordnung in Bayern ein, der insbesondere einen "Einführungskorridor" vorsehen sollte.

Bei der Umsetzung der neuen Vorschriften kommen viele Aufgaben auf die Unternehmen zu. Die Verbände der bayerischen Metall- und Elektroindustrie bayme vbm bieten ihren Mitgliedsunternehmen eine große Bandbreite an Dienstleistungen an. Dazu gehörten Leitfäden und Musterformulare, zum Beispiel Informationsblätter zur korrekten Verarbeitung von Beschäftigtendaten oder Vorlagen zum Abschluss von Betriebsvereinbarungen. Vor Ort bieten bayme vbm Quick Checks und Inhouse-Trainings an, mit denen die entsprechend verantwortlichen Mitarbeiter der Unternehmen für den Umgang mit den neuen Regeln geschult werden.

Quelle und Kontaktadresse:
(ibw) Informationszentrale der Bayerischen Wirtschaft Pressestelle Max-Joseph-Str. 5, 80333 München Telefon: (089) 55178-370, Fax: (089) 55178-376

(cl)

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