Pressemitteilung | Bundesverband Deutscher Versandapotheken (BVDVA)

Ein Verbot des Arzneiversandes in der jetzigen Form widerspricht Patientenwünschen / Versandapotheken ebenso sicher wie stationäre Apotheken

(Berlin) - Als wenig patientenfreundlich, rational nicht nachvollziehbar und verfassungsrechtlich höchst bedenklich hat der Vorsitzende des Bundesverbands Deutscher Versandapotheken (BVDVA), Christian Buse, die Empfehlung des Gesundheitsausschusses im Bundesrat bezeichnet, den Versandhandel mit verschreibungspflichtigen Arzneimitteln zu verbieten. Bayern hatte im Bundesrat den Antrag gestellt, den Versand rezeptpflichtiger Arzneimittel zu untersagen. "Es ist für den Verbraucher nicht nachvollziehbar warum die Versandapotheke in der aktuelle Form verboten werden soll. Deutschland ist Vorreiter in dieser Branche und sorgte durch den breiten politischen Konsens bei der Zulassung des Versandhandels für frischen Wind im Apothekenmarkt.", sagte er.

Als Hauptargument hatten die Autoren des Antrags die Arzneimittelsicherheit ins Feld geführt: "Die uneingeschränkte Zulassung des Versandhandels mit Arzneimitteln hat zu einer Verminderung der Patientensicherheit geführt" ist dort zu lesen. Buse korrigierte diese These: "Seit der Einführung des Versandhandels im Jahr 2004 gibt es keine Vorfälle, die Zweifel an der Sicherheit des Bezugsweges durch zugelassene Anbieter aufkommen lassen." Dies sei naheliegend, da Versandapotheken ihre Ware aus den gleichen Quellen beziehen, wie stationäre Apotheken, nämlich aus dem Großhandel und direkt von der pharmazeutischen Industrie. Darüber hinaus führt das Deutsche Institut für Medizinische Information und Dokumentation (DIMDI) auf der Website des Bundesgesundheitsministeriums eine aktuelle Liste der zugelassenen Versandapotheken ("Versandapothekenregister"). Dort können sich die Verbraucher jederzeit über sichere Anbieter informieren.

Versandapotheken hätten seit ihrer Zulassung im Jahre 2004 einen festen Platz bei der pharmazeutischen Versorgung der Bevölkerung eingenommen. Überdies habe eine Studie des Marktforschungsunternehmens GfK aus dem Jahr 2009 belegt, dass sich die Verbraucher mehr Qualitäts- und Servicewettbewerb im Apothekenmarkt wünschen und das Versandverbot rezeptpflichtiger Medikamente ablehnen. Besonders chronisch Kranke und multimorbide Menschen schätzen aufgrund ihrer Immobilität die Bezugsmöglichkeiten über den Versandhandel. Im vergangenen Jahr habe darüber hinaus der Kundenmonitor Deutschland den Versandapotheken einen Spitzenplatz bei der Kundenzufriedenheit bescheinigt.

Auch aus juristischer Sicht äußerte der Verbandschef erhebliche Bedenken: Ein Rechtsgutachten von Professor Dr. Christian Koenig LL.M, Direktor am Zentrum für Europäische Integrationsforschung der Universität Bonn habe bereits 2009 gezeigt, dass das generelle Verbot in Form einer "Berufsausübungsregel" für alle Apotheker eine unverhältnismäßige Beeinträchtigung der Berufsfreiheit sei.

Quelle und Kontaktadresse:
Bundesverband Deutscher Versandapotheken (BVDVA) Kerstin Kilian, Geschäftsführerin Buchenweg 5, 33165 Lichtenau -Hakenberg Telefon: (05295) 9988560, Telefax: (05295) 9958626

(cl)

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