Pressemitteilung | ZVEI e.V. - Verband der Elektro- und Digitalindustrie

Eine Einschränkung des Software-Patentschutzes liefert Unternehmen an Nachahmer aus

(Frankfurt am Main) - In dem vom Rat der Europäischen Union (Wettbewerbsfähigkeit) verabschiedeten ‚Gemeinsamen Standpunkt’ zur Richtlinie über die Patentierbarkeit computerimplementierter Erfindungen sieht die Industrie die Chance, eine für viele Unternehmen unannehmbare Abschaffung des Patentschutzes für Zukunftstechnologien noch aufzuhalten. Dies betonte Prof. Edward G. Krubasik, Präsident des ZVEI – Zentralverband Elektrotechnik- und Elektronikindustrie, auf der Jahrespressekonferenz des Verbandes. Der Rat hat sich klar zur Aufrechterhaltung des aktuell geltenden Patentschutzniveaus bekannt. Das Europäische Parlament hatte demgegenüber in erster Lesung der Richtlinie umfassende Beschränkungen des Patentschutzes für computerimplementierte Erfindungen beschlossen.

Die Industrie und insbesondere der Mittelstand befürchten bei der vom Europäischen Parlament geplanten Einschränkung fatale Folgen. Viele technische Innovationen sowohl im Consumer- als auch im Investitionsgüterbereich basieren heute auf Softwarelösungen. Dabei geht es nicht in erste Linie um Bürokommunikation, sondern um geräteimplementierte Software vom Computertomographen über elektronische Einspritzsysteme für Kraftfahrzeuge bis zur Waschmaschinensteuerung. „Hier die Patentierbarkeit zu reduzieren, käme einer Auslieferung an Nachahmer gleich. Dies entzöge vor allem mittelständischen Innovatoren die wirtschaftliche Basis“, warnte Krubasik. „Mit hohem finanziellen Aufwand erarbeitete Innovationen könnten dann nicht mehr refinanziert werden, was besonders den jungen, im Aufbau stehenden Unternehmen die Existenzgrundlage raubt.“ Wettbewerber könnten deren Know-how ungehindert für eigene Produkte einsetzen und kleinere Unternehmen damit aus dem Markt drängen. Sie seien durch das Urheberrecht nicht vor Nachahmung gesichert, da dies lediglich den konkreten Ausdruck der kreativen Leistung, also beispielsweise den Quellcode schütze .

Gerade dem für die Zukunft entscheidenden Innovationsfeld in Europa zukünftig den Patentschutz zu entziehen, während andere Nationen wie die USA, Japan, China oder Indien das Know-how ihrer Unternehmen schützten, würde enorme Wettbewerbsnachteile für europäische Unternehmen mit sich bringen. „Eine von den Befürwortern der Parlamentsfassung des Richtlinienvorschlags befürchtete Flut von Trivialpatenten ist in der Vergangenheit nicht eingetreten und auch in der Zukunft nicht zu erwarten. Das bisher in Europa geltende Patentierungsverfahren hat eine ausreichende Hürde bezüglich der Erfindungshöhe,“ betonte Krubasik.

Die weltweit insbesondere in der Kommunikations- und Datentechnik erfolgreiche Open Source-Bewegung würde durch die unveränderte Patentierbarkeit nicht angegriffen, stellte Krubasik richtig. Sie könne auch in Zukunft weiterhin zu hervorragenden Lösungen beitragen. „Uns geht es darum, kreative Lösungen in Geräten und Systemen, z. B. in Richtfunkmikrofonen, Messgeräten, Hausgeräten, oder Maschinensteuerungen und andere industrielle und Gebrauchsgüter-Anwendungen zu schützen.“ Hier Plagiate für legal zu erklären, würde die europäische Technologie-Industrie ins Mark treffen. „Das kann nicht der Wille des Europäischen Parlaments sein und das darf auch nicht billigend in Kauf genommen werden.“ Der ZVEI-Präsident sieht sich mit vielen anderen Industrievertretern einig in der Aufforderung an das Europäische Parlament, in der anstehenden zweiten Lesung des Richtlinienvorhabens den Patentschutz beizubehalten, wie von Kommission und Rat befürwortet.

Quelle und Kontaktadresse:
Zentralverband Elektrotechnik- und Elektronikindustrie e.V. (ZVEI) Stresemannallee 19, 60596 Frankfurt Telefon: 069/6302-0, Telefax: 069/6302-317

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