Pressemitteilung | (vzbv) Verbraucherzentrale Bundesverband e.V.

Endspurt für die Musterfeststellungsklage / Parlamentarisches Verfahren hat begonnen

(Berlin) - Meilenstein für das Verbraucherrecht: vzbv begrüßt grundsätzlich den vorliegenden Gesetzentwurf

- Verbesserungsbedarf sieht der vzbv bei der Erleichterung der Klageregistereintragung, bei der Haftungsfrage und bei der Auswahl des Musterklägers

- Gesetz soll noch vor Sommerpause vom Bundestag verabschiedet werden

Das parlamentarische Verfahren zum Gesetz über die Einführung einer Musterfeststellungsklage hat begonnen. Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) unterstützt grundsätzlich den vorliegenden Gesetzentwurf. "Bundesverbraucherministerin Katarina Barley hat einen wichtigen Kraftakt geleistet. Für Verbraucherinnen und Verbraucher ist es wichtig, dass das Gesetz jetzt wirklich schnell kommt", so Klaus Müller, Vorstand des vzbv. In einigen Punkten sollte aus Sicht des vzbv jedoch verbessert werden. Das Gesetz soll noch vor der Sommerpause, am 15. Juni 2018, vom Bundestag verabschiedet werden.

"Seit zehn Jahren setzt sich der vzbv dafür ein, dass Verbraucherinnen und Verbraucher endlich leichter zu dem Recht kommen, das ihnen zusteht”, so Müller. "Wir stehen kurz vor einem echten verbraucherpolitischen Durchbruch."

An einigen Punkten sollte das Gesetz aus Sicht des vzbv jedoch verbessert werden: bei der Erleichterung der Klageregistereintragung, bei der Haftungsfrage und bei der Auswahl des Musterklägers.

Quelle und Kontaktadresse:
(vzbv) Verbraucherzentrale Bundesverband e.V. Pressestelle Markgrafenstr. 66, 10969 Berlin Telefon: (030) 258000, Fax: (030) 25800218

(ta)

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