Pressemitteilung | Verband für Energiedienstleistungen, Effizienz und Contracting e.V. (vedec)

Energie- und Stromsteuer / Bundeskabinett beschließt Neufassung Spitzenausgleich ab 2013

(Hannover) - Am 01.08.2012 haben die Bundesregierung und die deutsche Wirtschaft eine neue "Vereinbarung zur Steigerung der Energieeffizienz" unterzeichnet. Diese Vereinbarung bildet die Grundlage für die Neufassung der Regelungen zum Spitzenausgleich (§ 55 EnergieStG, § 10 StromStG).

Am gleichen Tag hat das Bundeskabinett einen Gesetzesentwurf zur Neuregelung des Spitzenausgleichs ab dem 01.01.2013 beschlossen. Dieser Entwurf muss noch durch die parlamentarischen Gremien und vor allem bedarf die gesetzliche Neuregelung möglicherweise der Genehmigung durch die EU-Kommission. Die Verabschiedung und das Inkrafttreten des Gesetzes erscheint angesichts der wenig ambitionierten Effizienzziele in der zugrundeliegenden Vereinbarung fraglich. Die Bundesregierung geht derzeit nur von einer Anzeigepflicht aus, ohne Notwendigkeit der Genehmigung. Ob diese Auffassung sich bewahrheitet, bleibt abzuwarten.

Inhaltlich soll sich an der bis 2012 geltenden Rechtslage wenig ändern. Im Prinzip kommt auf Ebene der Unternehmen des produzierenden Gewerbes, die auch bisher den Spitzenausgleich in Anspruch nehmen konnten, nur das Erfordernis "Betreiben eines Energiemanagementsystems" hinzu. Für KMUs soll es alternativ kostengünstigere Auditverfahren geben. Für Unternehmen, die Energiemanagementsysteme (EnMS) einführen müssen, gilt: Ab 2015 muss die Einführung des Energiemanagementsystems abgeschlossen sein, ab 2016 muss nachgewiesen sein, dass das Energiemanagementsystem mit der DIN EN ISO 50001 übereinstimmt, was eine Zertifizierung bedeutet. Vorher (2013, 2014) muss lediglich mit der Einführung begonnen worden sein. Welche einfacheren Wege für KMUs letztlich ausreichen mögen, soll eine Verordnung regeln, die aber noch nicht vorliegt.

Wesentliche Impulse für die Energieeffizienz sind nicht zu erwarten. Energiedienstleister, die als Motoren für die bisher mangelhafte Umsetzung von Effizienzmaßnahmen eingesetzt werden könnten, werden nach wie vor nur bei Industrieprojekten begünstigt, was aber aus anderen Gründen (u.a. EEG-Umlagepflicht) von den gesetzlichen Regelungen behindert wird.

Es ist daher nicht zu erwarten, dass die nun beschlossenen Regelungen ein Mittel der Energie- und Klimapolitik werden. Es bleibt dabei: Die Entlastung der Industrie mit möglichst geringem Aufwand für die betroffenen Unternehmen ist das eigentliche Ziel. Einzig die Verpflichtung zum Einsatz von EnMS ist als grundsätzlich positiv zu werten. Die weitere Entwicklung bleibt abzuwarten.

Das Thema Energiemanagementsysteme wird umfassend auf der Tagung Energiemanagement - Zertifizierung und Steuerungssoftware
für energieintensive Unternehmen am 11.10.2012 in Hannover dargestellt. Die Tagung richtet sich an Unternehmen des produzierenden Gewerbes, aber auch an Dienstleister, wie z.B. Contractoren, die hohe Stromverbräuche haben oder managen und eine finanzielle Entlastung erzielen können, wenn EnMS eingesetzt werden.

Weitere Informationen sind auf den Internetseiten des VfW www.energiecontracting.de zu erhalten.

Quelle und Kontaktadresse:
VfW Verband für Wärmelieferung e.V. Pressestelle Lister Meile 27, 30161 Hannover Telefon: (0511) 36590-0, Telefax: (0511) 36590-19

(cl)

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