Pressemitteilung |

Energiewirtschaftsgesetz: Weiter Weg zum Energiewettbewerb

(Essen) – Das geplante neue Energiewirtschaftsgesetz wird in dieser Form den Wettbewerb auf den Strom- und Erdgasmärkten nicht entscheidend voranbringen und die Hoffnungen auf wettbewerbsfähige Energiepreise in Deutschland nicht erfüllen können. Darauf weist der VIK Verband der Industriellen Energie- und Kraftwirtschaft e.V. anlässlich der Verabschiedung der Energierechtsnovelle durch das Bundeskabinett hin.

Die im EnWG-Entwurf derzeit vorgesehene weitgehende Kostenorientierung der Preise sei „Gift“ für den Wettbewerb. Im Monopolbereich der Energienetze müsse ein „Als-ob-Wettbewerb“ die Preiskontrollfunktion des Marktes übernehmen. Der VIK begrüßt daher die im EnWG vorgesehene Korrektur der Kosten und Preise durch ein Vergleichsmarktkonzept. Die Wirksamkeit dieses Konzeptes hänge allerdings von seiner konkreten Ausgestaltung ab. Dies lehrten die enttäuschenden Erfahrungen mit dem Vergleichsmarkt¬mechanismus der Verbändevereinbarungen, der keinerlei Wirkung gezeigt habe. Außerdem könne ein Vergleich der Netzbetreiber immer nur ein Vergleich von Monopolunternehmen sein; die Problematik eines generell überhöhten Netzentgeltniveaus sei damit nicht in den Griff zu bekommen. Hier müsse eine Anreizregulierung ansetzen, die Effizienzsteigerungen bei Errichtung und Betrieb von Netzen belohne, Ineffizienzen aber bestrafe. In diesem Punkt bleibe der Gesetzentwurf viel zu vage.

Im Gasbereich bleibe der EnWG-Entwurf deutlich hinter dem Monitoring-Bericht des BMWA zurück, der bereits konkrete Vorgaben für ein Entry-/Exit-Regelzonen-Modell fordere. Ein längeres Festhalten am ungeeigneten Punkt-zu-Punkt-Modell müsse vermieden werden. Die Aufgaben und Verantwortlichkeiten der Gasnetzbetreiber seien wie beim Strom so festzulegen, dass sie über die Eigentumsgrenzen hinausgingen.

Angesichts dieser und weiterer „offener Baustellen“ sei eine flexible und durchsetzungsfähige Regulierungsbehörde mit Gestaltungs- und Entwicklungsspielräumen unbedingt erforderlich. Notwendig sei ein „lernendes System“, um schnell, marktgerecht und bedarfsorientiert eine Entwicklung und Anpassung des EnWG-Regelwerks vornehmen zu können. Dazu seien weder der Gesetz- noch der Verordnungsgeber in der Lage.

Im parlamentarischen Verfahren seien nun zügig entsprechende Nachbesserungen im Gesetz bzw. in den Verordnungen einzubringen, damit die überfällige Kontrolle der Energienetze endlich beginnen könne. Ein Inkrafttreten spätestens zum 1. Januar 2005, also bereits mit einem halben Jahr Verspätung, sei unabdingbar, um endlich wirksamen Wettbewerb am Standort Deutschland zu ermöglichen.

Quelle und Kontaktadresse:
VIK Verband der Industriellen Energie- und Kraftwirtschaft e.V. Richard-Wagner-Str. 41, 45128 Essen Telefon: 0201/810840, Telefax: 0201/8108430

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