Pressemitteilung | (BfW) Bundesverband Freier Immobilien- und Wohnungsunternehmen e.V.

Ermittlung der regional zulässigen Miete verfassungsrechtlich bedenklich

(Berlin) - Der BFW Bundesverband Freier Immobilien- und Wohnungsunternehmen e.V. hat am Dienstag (24. Februar 2015) an die Koalitionsfraktionen aus Union und SPD appelliert, die geplanten gesetzlichen Bestimmungen zur sogenannten Mietpreisbremse zu überdenken. "Der momentane Gesetzesentwurf geht nicht mit dem Vorhaben der Bundesregierung, mehr Mietwohnungen zu schaffen, konform und ist überdies verfassungsrechtlich bedenklich", sagte Andreas Ibel, Präsident BFW Bundesverband Freier Immobilien- und Wohnungsunternehmen e.V. "Investitionen in den Mietwohnungsmarkt werden damit verhindert."

Insbesondere die Ermittlung der regional zulässigen Miete durch die Vermieter sei "realitätsfern und nicht dazu geeignet, Exzesse auf dem Mietmarkt zu begrenzen", kritisiert Ibel. "Die Bereitstellung der notwendigen Referenzdaten wird Juristen und Analysten beschäftigen, ohne dass für den Wohnungsmarkt etwas gewonnen wird. Weder Mieter noch Vermieter können nach dem derzeitigen Gesetzesentwurf rechtssicher Mietverträge abschließen."

Es bleibe abzuwarten, ob das Bundesverfassungsgericht mit der Regelung die Kriterien für eine verständliche und klare Preisvorgabe erfüllt sieht. "Insgesamt handelt es sich bei der Mietpreisbremse um einen so wesentlichen Eingriff, dass gegenwärtig überhaupt nicht abzusehen ist, wie der Markt dies verkraften wird", so Ibel. "Vor diesem Hintergrund verbieten sich weitere mietrechtliche Experimente, selbst wenn sich die Koalitionspartner ursprünglich noch Änderungen bei der Mieterhöhung nach Modernisierung, dem Mietspiegel und der Wohnflächenberechnung vorgenommen haben."

Quelle und Kontaktadresse:
Bundesverband Freier Immobilien- und Wohnungsunternehmen e.V. (BFW) Pressestelle Kurfürstendamm 57, 10707 Berlin Telefon: (030) 32781-0, Fax: (030) 32781-299

(mk)

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