Pressemitteilung | Deutscher Reiseverband e.V. (DRV)

EuGH-Urteil zur Margenbesteuerung: Mehraufwand und zusÀtzliche Kosten / DRV fordert praxisnahe Umsetzung in deutsches Umsatzsteuerrecht

(Berlin) - Der EuropĂ€ische Gerichtshof (EuGH) hat am heutigen Donnerstag - wie zu erwarten - die Deutschland vorgeworfenen Vertragsverletzungen in Sachen Umsatzbesteuerung von Reiseleistungen bestĂ€tigt. Dabei geht es zum einen um die bisher ĂŒbliche Anwendung der Gesamtmargenbesteuerung bei Reiseveranstaltern und zum anderen um die Ausweitung auf den GeschĂ€ftsreisebereich. "Diese Entscheidung hat schwerwiegende Folgen fĂŒr die gesamte Branche", erlĂ€utert Norbert Fiebig, PrĂ€sident des Deutschen Reiseverbandes (DRV).

Die Beanstandung der Gesamtmargenermittlung fĂŒhrt dazu, dass eine Einzelmargenermittlung zukĂŒnftig durchgefĂŒhrt werden muss. Im Ergebnis fĂŒhrt dies zu einem erheblichen Mehraufwand bei den Reiseveranstaltern. DarĂŒber hinaus bedeutet das Urteil einen massiven Eingriff in das GeschĂ€ftsmodell der neutral beratenden GeschĂ€ftsreisebĂŒros mit erheblichen finanziellen Belastungen. Denn durch die Anwendung im GeschĂ€ftsreisebereich erhöhen sich die Reisekosten der Firmenkunden, da ein Vorsteuerabzug nicht mehr geltend gemacht werden kann. "Wir setzen auf eine enge Zusammenarbeit mit dem Bundesfinanzministerium bei der Umsetzung dieses Urteils in das deutsche Umsatzsteuerrecht. Die Ermittlung der umsatzsteuerpflichtigen Marge muss fĂŒr alle Beteiligten akzeptabel sein und es mĂŒssen praktikable Regelungen fĂŒr den B2B-Bereich erarbeitet werden", so Fiebig weiter. DarĂŒber hinaus mĂŒsse der Branche eine ausreichende Übergangszeit eingerĂ€umt werden, da fĂŒr die Umsetzung neue IT-Systeme zu entwickeln wĂ€ren.

Die Problematik

Die Ermittlung der Einzelmargen ist ĂŒberaus schwierig und eine korrekte Kalkulation schier unmöglich. Dies beruht auf den Besonderheiten bei der Preisvereinbarung und Abrechnung im Tourismus: Aufgrund der sehr komplizierten Preisgestaltung, die beispielsweise Volumenincentives, Boni in AbhĂ€ngigkeit der JahresumsĂ€tze usw. berĂŒcksichtigt, erstreckt sich die endgĂŒltige Abrechnung der Reisevorleistungen - also der Leistungen dritter Unternehmen wie Hotels, Fluggesellschaften, Busunternehmen etc. - ĂŒber Monate. In der Folge wĂ€ren aufwendige Kontrollen und mehrfache Berichtigungen der Margenberechnungen sowie der Umsatzsteuerzahlungen notwendig - inklusive dem damit einhergehenden administrativen Aufwand und der hohen FehleranfĂ€lligkeit.

DarĂŒber hinaus sind viele Fragen in diesem Zusammenhang aktuell noch ungeklĂ€rt, wie beispielsweise die Frage, worauf sich die Einzelmarge bezieht - also auf die Reise selbst, die Reisenden oder eine Gruppe. Ebenfalls zu klĂ€ren ist, was mit ungenutzten Kontingenten passiert oder wie Jahresboni aufzuteilen sind. "Durch die ungeklĂ€rten Fragen entstehen Unsicherheiten fĂŒr jeden Reiseveranstalter", macht Fiebig deutlich. "Diese mĂŒssen schnellstmöglich beseitigt werden."

Die Folgen fĂŒr GeschĂ€ftsreiseanbieter

FĂŒr GeschĂ€ftsreisebĂŒros, die im eigenen Namen Leistungen anbieten, entsteht ein erheblicher Wettbewerbsnachteil, da das deutsche Umsatzsteuergesetz einen Ausweis der Umsatzsteuer auf die Marge nicht vorsieht und somit auch keinen Vorsteuerabzug beim GeschĂ€ftsreisenden ermöglicht. In der Folge wird es fĂŒr die Kunden erheblich attraktiver, direkt ĂŒber die LeistungstrĂ€ger zu buchen, da in diesem Fall der Vorsteuerabzug geltend gemacht werden kann. Vor diesem Hintergrund hatte der DRV gemeinsam mit der ECTAA von Beginn an eine Margenumsatzsteuer mit Opt-Out-Möglichkeit gefordert. Diese wĂŒrde es Reiseunternehmen erlauben, die normalen Mehrwertsteuerregelungen anzuwenden, wenn das Unternehmen in dem EU-Staat registriert ist, in dem die Dienstleistung erbracht wird.



Über den DRV:
Als Spitzenverband reprĂ€sentiert der DRV die Reisewirtschaft in Deutschland und setzt sich vor allem fĂŒr die Belange von Reiseveranstaltern und Reisemittlern ein. Hinter dem DRV steht eine bedeutende Wirtschaftskraft: Seine Mitglieder reprĂ€sentieren den grĂ¶ĂŸten Teil des Umsatzes im Reiseveranstalter- und Reisemittlermarkt. Mehrere Tausend Mitgliedsunternehmen, darunter zahlreiche touristische Dienstleister, machen den DRV zu einer starken Gemeinschaft, die die vielfĂ€ltigen Interessen bĂŒndelt - nach dem Motto "Die Reisewirtschaft. Alle Ziele. Eine Stimme."

Quelle und Kontaktadresse:
Deutscher ReiseVerband e.V. (DRV) Sibylle Zeuch, Schicklerstr. 5-7, 10179 Berlin Telefon: (030) 28406-0, Fax: (030) 28406-30

(wl)

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