Pressemitteilung | Bundesverband privater Anbieter sozialer Dienste e.V. (bpa) - Bundesgeschäftsstelle

Fachkräfteeinwanderungsgesetz: "Spätes, aber wichtiges Signal" / bpa-Präsident Meurer sieht positive Botschaft an ausländische Pflegefachkräfte

(Berlin) - Der Bundesverband privater Anbieter sozialer Dienste e. V. (bpa) begrüßt die heutigen Entscheidungen des Bundestages für ein Fachkräfteeinwanderungsgesetz und ein Gesetz zur Duldung bei Ausbildung und Beschäftigung. "Das ist ein spätes, aber wichtiges Signal an die deutsche Wirtschaft sowie vor allem an die Fachkräfte im Ausland", lobt bpa-Präsident Bernd Meurer. Denn der akute Fachkräftemangel könne insbesondere in der Pflege trotz Ausbildungsrekordzahlen, der Erhöhung von Vollzeitstellen und der bereits erreichten überdurchschnittlichen Verweildauer im Beruf aufgrund der wesentlich schneller wachsenden Zahl von pflegebedürftigen Menschen nicht ausreichend kompensiert werden. Deshalb hat der bpa schon seit Langem die Überarbeitung des deutschen Einwanderungsrechts für eine erleichterte Anwerbung, Zuwanderung und Anerkennung von ausländischen Pflegefachkräften gefordert. Die jetzt vorgelegten Gesetze enthalten nach Einschätzung des bpa gerade für die Mangelberufe aus dem Pflege- und Gesundheitsbereich allerdings zu wenig konkrete Verbesserungen.

Der bpa-Präsident bedauert, dass die vom bpa seit vielen Jahren geforderte Einführung einer international verständlichen "Care Card" oder "Greencard" für Pflegefachkräfte aus dem Ausland mit automatischer Anerkennung für deren Ausbildungen von mehr als drei Jahren Dauer nicht im Gesetz aufgenommen wurde. Auch die vom bpa vorgeschlagene zentrale Anerkennungsstelle des Bundes mit transparenten Vorgaben an die Anerkennung komme leider so nicht.

Meurer: "Die Anerkennung in den Bundesländern ist überwiegend viel zu langsam und uneinheitlich. Es ist niemandem zu erklären, wieso in einem Bundesland die Ausbildung einer ausländischen Pflegefachkraft anerkannt wird und in einem anderen nicht. Noch weniger nachvollziehbar ist es, wenn innerhalb eines Landes unterschiedlich verfahren wird oder Absolventen mit einem vierjährigen Studium und Berufserfahrung sechs Monate Nachschulung in Kauf nehmen sollen. Leider verweigern sich die Länder bisher einer Vereinheitlichung. Aus dem Ausland ist für Interessenten kaum zu erkennen, was genau in Deutschland gefordert ist." Die vom Bund vorgesehene Zentrale Servicestelle Anerkennung löse die Probleme deshalb nicht, weil sie nicht in die Befugnisse der Länder eingreifen dürfe. Auch in den Anwerbeländern bestünden noch erhebliche Probleme: "Potenzielle Pflegekräfte müssen teils ein Jahr auf Termine in den Botschaften warten." Das Personal in den betroffenen Botschaften müsse deshalb dringend aufgestockt werden.

Quelle und Kontaktadresse:
Bundesverband privater Anbieter sozialer Dienste e.V. (bpa) Susanne Jauch Friedrichstr. 148, 10117 Berlin Telefon: (030) 30878860, Fax: (030) 30878889

(rs)

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