Pressemitteilung | (BDF) Bundesverband der Deutschen Fluggesellschaften e.V.

Fliegen: Deutliche Erfolge beim Lärmschutz

(Berlin) - Die deutschen Fluggesellschaften bekennen sich zu ihrer Verantwortung beim Lärmschutz und arbeiten konsequent daran, die Anwohner von Flughäfen vor Fluglärm zu schützen und die Akzeptanz des Fliegens in der Bevölkerung zu erhöhen. Fluggesellschaften optimieren ständig ihre Auslastung, um die Zahl der Flüge von der Zahl der beförderten Passagiere zu entkoppeln.

Als ein weiteres Instrument, dass zur Lärmminderung im Flughafenumfeld beitragen kann, haben sich lärmabhängige Flughafenentgelte etabliert. Eingeführt in den 1970er Jahren, ist Deutschland bei der Nutzung lärmabhängiger Entgelte weltweit Vorreiter. Lärmentgelte und -zuschläge, welche die Fluggesellschaften beim Starten und Landen zahlen, sollen dabei Anreize schaffen, möglichst lärmarme Flugzeuge einzusetzen. Dabei gilt, je lauter ein Flugzeugtyp, desto höher sind die Lärmentgelte, die eine Fluggesellschaft für einen Flug bezahlen muss, und umgekehrt. So liegt beispielsweise am Flughafen Frankfurt die Entgeltbelastung für eine ältere Boeing 747-400 im Vergleich zum leiseren Nachfolgemodell, einer Boeing 747-8, um bis zu 60 Prozent höher. Diese - standortbezogen - sehr detaillierte und nach Lärmklassen und Flugzeugtypen differenzierte Ausgestaltung der Lärmentgelte kann wichtige Anreize setzen und Mensch und Umwelt entlasten.

Voraussetzung dafür, dass dieses Anreizprinzip auch weiterhin Wirkung zeigt, ist jedoch, dass die Stellschrauben in den Entgeltordnungen nicht überdreht werden. Lärm- und/oder zeitabhängige Entgeltspreizungen verlieren nämlich dann ihre Wir-kung, wenn zu hohe Belastungen die wirtschaftlichen Erträge der Fluggesellschaf-ten ausbremsen und die Anschaffung moderner und lärmärmerer Flugzeuge blockieren, weil sie den Airlines die finanziellen Mittel für Investitionen abschöpfen.

Der Paragraph 19b im Luftverkehrsgesetz regelt den Rechtsrahmen, innerhalb dessen die Entgelte an Flughäfen gestaltet werden können. Die Ausgestaltung von Lärmentgelten - speziell in den Tagesrandstunden - darf dabei nicht zu faktischen Betriebsbeschränkungen an den Flughäfen oder zu einer Diskriminierung

Position des BDF

Die deutschen Fluggesellschaften unterstützen Entgeltstrukturen, die den Einsatz von lärmarmen Flugzeugen sowie den Einbau von lärmmindernden Technologien am Flugzeug honorieren. Gleichzeitig setzt sich der BDF für Entgeltordnungen mit Augenmaß ein. An Flughäfen, an denen schon heute eine deutliche Spreizung der Entgelte existiert, wirken weitere Erhöhungen nicht als Incentive für mehr Lärmschutz, sondern kontraproduktiv.

Erfolge beim Lärmschutz messbar

Die Fluggesellschaften können bei der Fluglärmreduzierung deutliche Erfolge vorweisen. Während die Zahl der beförderten Passagiere in, von und nach Deutsch-land in den letzten 10 Jahren um +28,1 Prozent gestiegen ist, hat sich die Zahl der dafür erforderlichen Flüge um -2,6 Prozent verringert - ein Ergebnis ständiger Optimierungen bei der Flugzeugauslastung und der Flottenpolitik der Fluggesellschaften.

In den letzten Jahren wurden rund 803 Mio. EUR in passive Schallschutzmaßnahmen für Anwohner deutscher Flughäfen investiert - Investitionen, die durch die Flughafenentgelte der Fluggesellschaften finanziert wurden. Anders als bei den anderen Verkehrsträgern Straße und Schiene kommt der Luftverkehr für diese Kosten im Übrigen selbst auf und belastet somit nicht den Steuerzahler.

Das Umweltbundesamt wertet alle fünf Jahre die Betroffenheit von Verkehrslärm aus. Aktuell sind 8,7 Mio. Menschen von Straßenlärm und 6,4 Mio. Menschen von Schienenlärm betroffen. Von Fluglärm ist mit 0,8 Mio. Menschen die mit Abstand kleinste Bevölkerungsgruppe betroffen. Zum Vergleich: Von Straßen- und Schienenlärm sind am Tag 19 Mal mehr Menschen betroffen. Betrachtet man nur die Nacht, so fallen die Unterschiede noch deutlicher zugunsten des Luftverkehrs aus.

Quelle und Kontaktadresse:
(BDF) Bundesverband der Deutschen Fluggesellschaften e.V. Dr. Michael Engel, Geschäftsführer Friedrichstr. 79, 10117 Berlin Telefon: (030) 70011850, Fax: (030) 700118520

(sf)

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