Pressemitteilung | Deutscher Richterbund - Bund der Richterinnen und Richter, Staatsanwältinnen und Staatsanwälte e.V. (DRB)

Fölsch: "Beschluss zu Wahlrechtsausschluss schnell umsetzen" / Union und SPD müssen zügig Rechtssicherheit schaffen

(Berlin) - Der Deutsche Richterbund hat nach der Karlsruher Entscheidung zum Wahlrechtsausschluss eine zügige Gesetzesänderung gefordert, um Rechtssicherheit für die Betroffenen zu schaffen.

Das Bundesverfassungsgericht hat entschieden, dass Menschen, die auf gerichtlich bestellte Betreuung angewiesen sind, nicht pauschal von Wahlen ausgeschlossen werden dürfen. "Union und SPD müssen diese Entscheidung nun schnell umsetzen. Sie haben eine Änderung des Wahlrechts bereits in ihrem Koalitionsvertrag angekündigt, bisher aber keinen Gesetzentwurf dazu vorgelegt", sagte Peter Fölsch, Präsidiumsmitglied des Deutschen Richterbundes (DRB), am Donnerstag in Berlin.

Der Richterbund hatte schon vor der Bundestagswahl 2017 argumentiert, dass die Regeln über den Wahlausschluss zu weit gefasst sind. "Das immer wieder angeführte Argument, die Wahlentscheidung von einem Menschen mit Behinderung könnte manipuliert werden, greift zu kurz. Das ist kein hinreichender Grund, ihm das Wahlrecht vorzuenthalten. Auch gesunde Menschen können manipuliert werden", sagte Fölsch.

Der Zweite Senat des Bundesverfassungsgerichts hat nun einen Verstoß gegen den Grundsatz der Allgemeinheit der Wahl nach Artikel 38 und gegen das Verbot der Benachteiligung wegen einer Behinderung nach Artikel 3 des Grundgesetzes festgestellt. Das Bundeswahlgesetz legt bislang fest, dass Menschen unter bestimmten Voraussetzungen ausgeschlossen werden können.

Quelle und Kontaktadresse:
Deutscher Richterbund - Bund der Richterinnen und Richter, Staatsanwältinnen und Staatsanwälte e.V. (DRB) Matthias Schröter, Pressesprecher Kronenstr. 73, 10117 Berlin Telefon: (030) 2061250, Fax: (030) 20612525

(rs)

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