Pressemitteilung | Kassenzahnärztliche Vereinigung Westfalen-Lippe KdöR

Fremdinvestoren schaden der Patientenversorgung! / / 1.200 Zahnärzte in Westfalen-Lippe äußern ernste Bedenken

(Münster) - Die Zahnärzte in Westfalen-Lippe sehen durch die stark steigende Anzahl arztgruppengleicher medizinischer Versorgungszentren (MVZ) die Patientenversorgung gefährdet. In einem offenen Brief hatten Kassenzahnärztliche Vereinigung (KZVWL) und Zahnärztekammer Westfalen-Lippe (ZÄKWL) Bundesgesundheitsminister Jens Spahn Anfang Juni adressiert und erneut auf die Problematik hingewiesen, dass vermehrt fachfremde Investoren in den zahnärztlichen Gesundheitsmarkt drängen, indem sie Zahnarztpraxen und kränkelnde Kliniken aufkaufen und so MVZ gründen. Eine Reaktion von Spahn steht aktuell noch aus. "Das Ziel der Investoren ist hierbei ganz klar die schnelle Rendite und nicht eine Sicherung der Versorgung", so Dr. Holger Seib, Vorstandsvorsitzender der KZVWL. 1.200 Zahnärzte aus Westfalen-Lippe hatten sich darauf direkt bei ihrer Standesvertretung - KZVWL und ZÄKWL - gemeldet und ihre Sorgen und Bedenken bezüglich der zahnärztlichen Versorgung ihrer Patienten bekundet.

Die rasante Entwicklung der MVZ ist aus verschiedenen Gründen problematisch für die bislang sehr gute zahnärztliche flächendeckende Versorgung. Die Großstrukturen wirken aufgrund der verschiedenen Anstellungsmöglichkeiten zunächst attraktiv für junge Zahnärztinnen und Zahnärzte. MVZ sind jedoch selten in strukturarmen und schlecht versorgten Gebieten zu finden; Finanzinvestoren forcieren die Niederlassung in den Ballungsräumen. Die jungen Zahnärzte fehlen darum in den freiberuflichen Praxisstrukturen, die bislang die flächendeckende zahnärztliche Versorgung der Patienten garantieren.

Der Präsident der ZÄKWL Dr. Klaus Bartling erläutert: "Wir fordern, dass MVZ für den vertragszahnärztlichen Bereich künftig ausschließlich arztgruppenübergreifend möglich sind. Andernfalls ist die Sicherstellung einer flächendeckenden Versorgung in Westfalen-Lippe gefährdet." Anders als in der ärztlichen Versorgung könne man die zahnärztliche Versorgung nicht durch stationäre Behandlungen auffangen. Entsprechende Beschlüsse wurden dazu wurden auch in der Vertreterversammlung der KZVWL sowie in der Kammerversammlung gefasst.

Hintergrund:
Mit dem GKV-Versorgungsstärkungsgesetz (GKV-VSG) wurde 2015 die Möglichkeit für arztgruppengleiche MVZ geschaffen, die anders als im ärztlichen Bereich nachweislich keine Verbesserung der zahnärztlichen Versorgung in ländlichen Regionen bedeuten. Gleichzeitig sind gesetzliche Regelungen für Anstellungsgrenzen von angestellten Zahnärztinnen und Zahnärzten nicht getroffen worden. Auch fehlen Regelungen, die eine regelmäßige fachliche Anleitung und Überwachung dieser Angestellten vorschreiben. Diese Tatsache stellt ein erhebliches Risiko für eine qualitätsgesicherte Versorgung dar. Patienten werden nicht mehr individuell behandelt, um gesundzuwerden. Eine hohe Gewinnmaximierung steht im Fokus der Konzerne.

Quelle und Kontaktadresse:
Kassenzahnärztliche Vereinigung Westfalen-Lippe KdöR Pressestelle Auf der Horst 25, 48147 Münster Telefon: (0251) 5070, Fax: (0251) 507117

(rf)

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