Pressemitteilung | Verband privater Bauherren e.V. (VPB)

Frist vor dem Notartermin für Vertragsprüfung nutzen!

(Berlin) - Eigentumswohnungen sind heiß begehrt, in den Ballungsgebieten stehen Käufer Schlange nach den raren Immobilien. Folglich diktieren die Baufirmen die Vertragsbedingungen, beobachtet der Verband Privater Bauherren (VPB). Aus Sorge, eine Wohnung nicht zu bekommen, unterschreiben manche Bauherren jeden Vertrag ungeprüft und oft auch ohne ihn bis ins Detail zu verstehen. Das sollten sie nicht tun, mahnt der VPB. Das müssen sie auch nicht, denn sie haben zwei Wochen Zeit, um den Vertrag vom unabhängigen Sachverständigen und eventuell noch vom Baurechtler prüfen zu lassen - und gegebenenfalls nicht zu unterschreiben. Diese Frist räumt ihnen der Gesetzgeber seit Oktober 2013 ein. Das "Gesetz zur Stärkung des Verbraucherschutzes im notariellen Beurkundungsverfahren" legt fest: Der Notar muss den Käufern die Vertragsunterlagen 14 Tage vor der Unterzeichnung zukommen lassen. Diese Regelung gilt allerdings nur, wenn Bauherren ihre Immobilie beim gewerblichen Anbieter kaufen. Erwerben sie Haus oder Wohnung von privat, greift das Gesetz nicht. Dann müssen sie selbst für eine angemessene Frist sorgen, in der sie den Vertrag prüfen lassen können.

Quelle und Kontaktadresse:
Verband privater Bauherren e.V. (VPB) Pressestelle Chausseestr. 8, 10115 Berlin Telefon: (030) 2789010, Fax: (030) 27890111

(cl)

NEWS TEILEN: