Pressemitteilung | Berufsverband Deutscher Internistinnen und Internisten e.V. (BDI)

Gemeinsamer Sicherstellungsauftrag für die Notfallversorgung

(Wiesbaden) - Im Rahmen der vom Bundesgesundheitsminister Spahn angestoßenen Diskussion zur Reform der ambulanten Notfallversorgung in Deutschland werden derzeit zwischen den Selbstverwaltungspartnern Zuständigkeiten, dabei insbesonders die Frage diskutiert, wer zukünftig den Sicherstellungsauftrag erhält.

Der Berufsverband Deutscher Internisten (BDI) fordert eine kooperative Lösung, indem der bisherige alleinige Sicherstellungsauftrag der Kassenärztlichen Vereinigung zugunsten einer gemeinsamen Sicherstellung für die Notfallversorgung umgewandelt wird. Kassenärztliche Vereinigungen (KV), Krankenhäuser mit integrierten Notfallzentren (INZ) und der Rettungsdienst regeln zukünftig in dreiseitigen Verträgen mit den Krankenkassen die Notfallversorgung der Patientinnen und Patienten in Deutschland.

"Durch Kooperation von KV, Krankenhäuser mit INZ und Rettungsdienst wird es gelingen, zukünftig die Last der Sicherstellung auf mehrere Schultern zu verteilen", ist sich BDI-Präsident Prof. Hoffmeister sicher. "Dabei können auch derzeit gut funktionierende regionale Strukturen unverändert eingebunden werden", fügt Prof. Hoffmeister hinzu. Das aufsichtsführende Landesministerium fungiert als Schiedsstelle, sofern sich die Betroffenen nicht auf eine tragfähige Kooperationsgrundlage einigen können. Hierfür bedarf es Vergütungsregelungen, die Vorhaltepauschalen einerseits beinhalten und andererseits alle Leistungen, die im Einzelfall erforderlich sind, um zu entscheiden, ob der Patient ambulant oder stationär behandelt werden muss, abbilden. Die Krankenkassen schließen entsprechende Verträge mit den regionalen, in der Kooperation beteiligten Partnern.

Die Zuständigkeit für den Rettungsdienstes soll im Rahmen der Gesetzgebungsreform auf den Bund übergehen. Der hierdurch
aufkommende verfassungsrechtliche Konflikt zwischen Bund und Ländern über die Zuständigkeit für den Rettungsdienst könnte durch die Einbeziehung des Rettungsdienstes in die Kooperation, entschärft werden.


Zum Hintergrund:

Die derzeit vorhandene Dreiteilung der Notfallversorgung in Deutschland (Rettungsdienst, ärztlicher Bereitschaftsdienst und stationäre Notfallversorgung) erschwert die bedarfsgerechte Versorgung der Patientinnen und Patienten. Die ambulante Notfallversorgung außerhalb der Sprechstundenzeiten erfolgt heute partiell durch die Kassenärztliche Vereinigung (KV) und parallel dazu durch Krankenhausambulanzen, wobei der KV der Sicherstellungsauftrag übertragen wurde.

Durch die Krankenhausambulanzen ist ein möglicher Fehlanreiz zur stationären Aufnahme nicht auszuschließen, da aufgrund der heute geltenden ordnungspolitischen Rahmenbedingungen die Krankenhäuser Notfallpatienten oftmals stationär aufnehmen müssen, um zu klären, ob eine stationäre Behandlung überhaupt notwendig war.

Es ist daher folgerichtig, die Notfallversorgung in Deutschland durch kooperative Strukturen von Krankenhäusern mit INZ, Kassenärztlichen Vereinigung und Rettungsdienst regional neu zu ordnen. Der allgemeine Sicherstellungsauftrag der KVen würde das Fehlbelegungsproblem nicht lösen.

Quelle und Kontaktadresse:
Berufsverband Deutscher Internisten e.V. (BDI) Pressestelle Schöne Aussicht 5, 65193 Wiesbaden Telefon: (0611) 18133-0, Fax: (0611) 18133-50

(sy)

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