Pressemitteilung | (VDGH) Verband der Diagnostica-Industrie e.V.

Gesundheitsgefährdung durch neue Laborgebührenordnung für gesetzlich Krankenversicherte

(Frankfurt am Main) - Die zum 1. Juli dieses Jahres von den Kassenärzten mit Zustimmung der gesetzlichen Krankenkassen eingeführte neue Laborgebührenordnung hat zu einer drastischen Einschränkung der Laboruntersuchungen geführt. Das wird mittelfristig zu gravierenden Gesundheitsproblemen und Kosten führen. Wie erste übereinstimmende Erhebungen der Kassenärztlichen Bundesvereinigung sowie von Laborärzten und ihren Verbänden zeigen, ist die Anzahl der Speziallaboraufträge um ca. 35 Prozent zurückgegangen, die Anzahl der untersuchten Bestandteile nach Angaben der KBV sogar um 57 Prozent. Wichtige Untersuchungen werden aus Kostengründen unterlassen.

So sind z. B. Untersuchungsaufträge auf meldepflichtige Erkrankungen aus dem Bereich der niedergelassenen Ärzte um circa 50 Prozent zurückgegangen, während dies im Krankenhaus nicht zu beobachten ist. Die Folgen: Viele gravierende Infektionen werden nicht oder verspätet entdeckt und dadurch das Risiko, dass sie weitergegeben werden, vervielfacht.

Bislang wurde in Deutschland die Verbreitung multiresistenter Keime weitgehend dadurch vermieden, dass vor der Behandlung durch labordiagnostische Untersuchungen (Antibiogramme) die Wirksamkeit der zur Auswahl stehenden Antibiotika geprüft wurde, also spezifisch behandelt wurde. Jetzt ist zu beobachten, daß von niedergelassenen Ärzten kaum noch Antibiogramme zur Ermittlung des wirksamen Antibiotikums angefordert werden. Um Laborkosten zu sparen, werden wohl teure Breitbandantibiotika verordnet und die Gefahr der Züchtung multiresistenter Keime übersehen. Die negativen Folgen sind aus einigen europäischen Nachbarländern bekannt, wo mehrfach resistente Keime ein zunehmendes Problem darstellen.

Finanzielle Gewinner sind vor allem niedergelassene Ärzte, die kein oder wenig Labor machen. Denn die Krankenkassen zahlen wie bisher ca. 3,2 Milliarden DM im Jahr an die Kassenärzte für Laboratoriumsuntersuchungen. Während diese bisher für erbrachte Leistungen ausgezahlt wurden, erhalten die niedergelassenen Ärzte nach der neuen Gebührenordnung jetzt ca. 1,8 Mrd. DM, ohne dass hierfür eine (Labor) Leistung erbracht werden muss: Als Laborgrundgebühr, als Wirtschaftlichkeitsbonus oder ähnliches.

Verlierer sind insbesondere die Patienten. Ihnen werden zum Teil unter Verstoß gegen das Vertragsarztrecht Kassenleistungen vorenthalten und gegen Bezahlung als sogenannte IGEL-Leistungen angeboten, die sie selbst bezahlen müssen: Selbstbeteiligung durch die Hintertür.

Quelle und Kontaktadresse:
Verband der Diagnostica-Industrie e.V.

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