Pressemitteilung | Zentralverband des Deutschen Handwerks e.V. (ZDH)

Handwerk für praxistauglichere und einfachere steuerliche Regelungen der geplanten Mehrwertsteuersenkung

(Berlin) - Zur Sachverständigenanhörung zum 2. Corona-Steuerhilfegesetz vor dem Finanzausschuss des Deutschen Bundestages am Montag, an der der ZDH als Sachverständiger teilnimmt, erklärt ZDH-Generalsekretär Holger Schwannecke:

"Das von der Bundesregierung vorgelegte Corona-Konjunktur- und Krisenbewältigungspaket beinhaltet viele positive Maßnahmen, die gerade auch bei den steuerlichen Maßnahmen mittelstandsrelevante Vorschläge des ZDH aufgegriffen haben.

Ungeachtet dessen muss das Gesetz noch deutlich nachgebessert werden, damit die Betriebe nach den Umsatzeinbrüchen der vergangenen Monate auch tatsächlich schnell wieder Tritt fassen und die wirtschaftlichen Folgen der Corona-Krise überwinden können. Damit das gelingt, sollten die Grenzen für die Sofortabschreibung für geringwertige Wirtschaftsgüter erhöht, der Rücktragzeitraums für Verluste im Sinne des § 10d EStG ausgeweitet und auf die Einführung weiterer bürokratischer Belastungen für Unternehmen zunächst verzichtet werden, etwa durch Verlängerung der Frist für die Aufrüstung von Kassen mit zertifizierten technischen Sicherungseinrichtungen.

Besonders die geplante temporäre Senkung der Umsatzsteuer muss einfacher gemacht werden. Die Mehrwertsteuersenkung kann aus Sicht des ZDH durchaus dazu beitragen, die Nachfrage in Deutschland wieder zu erhöhen. Allerdings ist die kurzfristige Senkung mit erheblichem Aufwand verbunden. So müssen auf allen Wertschöpfungsstufen Faktura- und Buchhaltungsprogramme, Warenverkehrssysteme sowie Kassen an die neuen Umsatzsteuersätze anpasst werden. Um den Erfolg der Steuersatzsenkung und auch die Akzeptanz dieser Maßnahme bei den Unternehmen nicht zu gefährden, sind weitere Erleichterungen und Billigkeitsregelungen unerlässlich. Denn ohne weitere Erleichterungen ist zu befürchten, dass die drohenden Kosten und der administrative Aufwand für Unternehmen und Verwaltung die intendierte Wirkung der Maßnahme einschränken. Wir haben hierzu bereits Vorschläge unterbreitet, die zeitlich kurz befristete Umsatzsteuer praxistauglich zu machen. Hier muss der Gesetzgeber dringend nachbessern".

Quelle und Kontaktadresse:
Zentralverband des Deutschen Handwerks e.V. (ZDH) Pressestelle Mohrenstr. 20/21, 10117 Berlin Telefon: (030) 20619-0, Fax: (030) 20619-460

(ds)

NEWS TEILEN: