Pressemitteilung | Bundesverband Breitbandkommunikation e.V. (BREKO) - Hauptstadtbüro

Heute Verhandlung in Bonn: Hält die Bundesnetzagentur weiter an langsamem Kupfer-Internet fest?

(Berlin) - Bei der Bundesnetzagentur (BNetzA) in Bonn findet heute eine öffentliche mündliche Anhörung zum "Vertrag über den Zugang zur Teilnehmeranschlussleitung (...)" statt. Was sperrig klingt, hat eine wichtige Bedeutung für den weiteren Glasfaserausbau in Deutschland: Denn es geht unter anderem um den für alle Telekommunikationsanbieter unerlässlichen Zugang zur Telefonleitung vom Keller eines Gebäudes bis zum jeweiligen Kunden in die Wohnung - also um die Gebäudeverkabelung mit der so genannten Endleitung.

Das Problem: Die BNetzA hat sich mit einem im Januar veröffentlichen Beschluss (BK3e-15-011) klar auf die Seite der Deutschen Telekom gestellt, die ihre Endkunden nach wie vor in erster Linie über antike Kupferleitungen mit VDSL oder VDSL-Vectoring versorgt. Danach erhält der Bonner Konzern ein Quasi-Monopol über die so genannte Gebäudeverkabelung, über die Kunden vom Zugangspunkt im Keller aus bis in ihre Wohnungen versorgt werden.

VDSL(-Vectoring)- und Glasfaseranschlüsse bis ins Haus (Fibre to the building - FTTB) nutzen auf den letzten Metern im Gebäude aber dieselben Kupferkabel der Gebäudeverkabelung und stören sich hierbei gegenseitig. Anstelle aber der höherwertigen Glasfaser-Technologie, die symmetrische Gigabit-Bandbreiten ermöglicht, Vorrang einzuräumen und damit auch das Gigabit-Ziel der Bundesregierung zu unterstützen, will die Bundesnetzagentur den Kupferanschlüssen der Telekom einen weitreichenden Schutz gegenüber ihren auf reine Glasfaser setzenden Mitbewerbern gewähren.

Der Knackpunkt im Beschluss vom Januar

"Für die Verpflichtung zur Zugangsgewährung und damit für die Frage, ob Regelungen zur Endleitung im Standardangebotsverfahren getroffen werden dürfen, kommt es nicht darauf an, ob die Betroffene [die Deutsche Telekom] Eigentümerin der Endleitung ist. Zum Zugang verpflichtet ist nach § 21 TKG nicht der Eigentümer, sondern der (marktmächtige) Betreiber des Telekommunikationsnetzes, also derjenige, der die Funktionsherrschaft über das Netz besitzt. Dies ist im Falle von Endleitungen als Teil der Teilnehmeranschlussleitung die Betroffene."

Netzbetreiber, die die zukunftssichere Glasfaser bis direkt in den Keller der Gebäude bringen - die Deutsche Telekom legt sie bei VDSL (-Vectoring) nur bis zum grauen Kasten an der Straße (dem so genannten Kabelverzweiger) und nutzt ab dort weiterhin die veralteten Kupferleitungen -, haben demnach nur zwei Möglichkeiten: Entweder sie blenden das von VDSL oder VDSL-Vectoring genutzte Frequenzspektrum aus (während die kupferbasierte Übergangslösung der Telekom unangetastet bliebe), wodurch den Endkunden nach Experten-Schätzungen im schlechtesten Fall nur noch eine Bandbreite von maximal 600 MBit/s zur Verfügung steht, was den Glasfaserausbau und die Möglichkeit, den Kunden Gigabit-Bandbreiten anzubieten, damit konterkarieren würde. Oder sie laufen Gefahr, dass ihre Anschlüsse von der Deutschen Telekom - gedeckt von der Entscheidung der BNetzA - von der Nutzung der Gebäudeverkabelung ausgeschlossen und damit abgeschaltet werden, auch wenn sich diese nicht einmal im Eigentum der Telekom befindet.

Die Telekom hat bei der Frage der Gebäudeverkabelung nach Ansicht der Bundesnetzagentur die "Funktionsherrschaft", also die alleinige Verfügungsgewalt, und darf damit höherwertige Glasfaseranschlüsse, die ihr Vectoring-Signal stören, notfalls abschalten. Anstatt zukunftssicherer Glasfaser bis in die Gebäude einen klaren Vorrang einzuräumen, wird vielmehr der Telekom ein "Bestands- und Vertrauensschutz" auf ihre längst abgeschriebene Kupfer-Infrastruktur gewährt.


GdW: Endleitung steht nicht im Eigentum der Deutschen Telekom - kein automatischer Vorrang für Vectoring

Der größte Dachverband der Wohnungswirtschaft, der GdW, sieht in der Auffassung der Bundesnetzagentur "eine unzulässige Verletzung der Rechte des jeweiligen Gebäudeeigentümers". Die Endleitung, so der GdW, stehe im Eigentum des Grundstückseigentümers - und nicht im Eigentum der Deutschen Telekom. Daher obliege es "allein dem Gebäudeeigentümer - und nicht etwa der Telekom -, darüber zu entscheiden, wie mit etwaigen technischen Störungen durch verschiedene Breitbandangebote auf der Endleitung umzugehen und welchen Nutzungen dabei gegebenenfalls der Vorrang einzuräumen ist".

Der GdW stellt zudem klar: "Hieran ändern im Übrigen auch die der Telekom im Einzelfall gegebenen Grundstückseigentümererklärungen [GEE] nichts, da der jeweilige Gebäudeeigentümer diese jedem die Endleitung nutzenden Telekommunikationsunternehmen in gleicher Weise einräumt und die Erklärung weder eine zeitliche noch eine inhaltliche Priorisierung eines Anbieters gegenüber einem anderen Anbieter enthält. Das durch die GEE eingeräumte nicht-exklusive Nutzungsrecht kann damit - anders als von der Beschlusskammer angenommen - nicht dazu führen, dass die Telekom als Anbieter Priorität bei der Nutzung der Endleitung gegenüber anderen Anbietern hat."

Anstelle die höherwertige Technologie, die mit Glasfaser bis ins Gebäude kommt, zu bevorzugen, sollten die Wettbewerber nach Auffassung der BNetzA auf eigene Kosten eine eigene Glasfaserverkabelung im gesamten Gebäude realisieren - ein Projekt, das bei vielen Bestandsgebäuden weder zeitnah noch rentabel zu realisieren ist. Dennoch heißt es im Beschluss der BNetzA vom Januar: "Den Wettbewerbern bleibt es etwa unbenommen, nach entsprechender Übereinkunft mit dem Gebäudeeigentümer eigene Endleitungen im Gebäude zu verlegen und zu nutzen (...)."

Albers: Homöopathische Änderungen bringen Glasfaserausbau nicht voran - Antikes Kupfer wird weiter künstlich am Leben erhalten

"Die Bundesnetzagentur will in Hinblick auf dieses hochrelevante Problem für alle Glasfaser-ausbauenden Netzbetreiber gegenüber ihrer Entscheidung vom Januar lediglich homöopathische Änderungen umsetzen, die jedoch keinerlei Verbesserungen in für den Glasfaserausbau in Deutschland bringen werden", stellt BREKO-Geschäftsführer Dr. Stephan Albers ernüchtert fest. "Nach aktuellem Stand soll einzig der Frequenzbereich, der der Telekom beim Einsatz von Vectoring exklusiv gewährt werden soll, je nach Qualität der Leitung um einige MHz reduziert werden*. Das ändert aber absolut nichts daran, dass die bessere Technologie - Glasfaser bis direkt ins Gebäude - künstlich beschnitten werden soll, um eine auf antiker Kupfer basierende Übergangslösung weiter künstlich am Leben zu erhalten."

Hintergrund

Als Zielmarke zur Erfüllung der gesetzlichen Regulierungsziele zieht die Entscheidung der Bundesnetzagentur eine Versorgung mit lediglich 50 Megabit pro Sekunde heran. "Wir brauchen aber flächendeckend zukunftssichere Glasfaser - und damit die beste digitale Infrastruktur für unser Land", sagt Dr. Stephan Albers. "Es kann nicht sein, dass die nationale Regulierungsbehörde weiter auf überholte Bandbreitenziele abzielt, während selbst die Bundesregierung im aktuellen Koalitionsvertrag längst auf den Netzinfrastrukturwechsel zur Glasfaser setzt."

BREKO fordert: Kupfer zugunsten zukunftssicherer Glasfaseranschlüsse abschalten - Open-Access-Glasfaserzugang für die Deutsche Telekom

BREKO-Geschäftsführer Dr. Stephan Albers macht daher unmissverständlich klar: "Notfalls muss die schlechtere Technologie - kupferbasiertes VDSL (-Vectoring) - zugunsten von zukunftssicherer, ultraschneller Glasfaser bis ins Haus abgeschaltet werden - und nicht umgekehrt." Albers betont in diesem Zusammenhang aber ganz deutlich: "Der Telekom würde in diesem Falle ein marktgerechter Open-Access-Zugang von Seiten des Glasfaser-Netzbetreibers angeboten, damit sie ihre Kunden weiterversorgen kann. Es kann uns nicht darum gehen, uns gegenseitig zu torpedieren. Vielmehr muss die beste digitale Infrastruktur für unser Land im Vordergrund stehen."


*: Ursprünglich verlangte die Deutsche Telekom die Reservierung des Frequenzbands von 0 MHz bis 40 MHz. Davon wird der Frequenzbereich bis 17 MHz für VDSL-Vectoring bzw. bis 35 MHz für Super-Vectoring benötigt, weitere 5 MHz (35-40 MHz) sollten als "Schutzband" zusätzlich reserviert werden. Dieses Schutzband soll nach einem Vorschlag der Telekom nun - je nach Qualität der Leitung - flexibel ausgestaltet werden.

Quelle und Kontaktadresse:
Bundesverband Breitbandkommunikation e.V. (BREKO) Marc Kessler, Leiterin Presse- und Öffentlichkeitsarbeit Invalidenstr. 91, 10115 Berlin Telefon: (030) 58580-410, Fax: (030) 58580-412

(sf)

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