Pressemitteilung | Bundesverband Deutscher Fertigbau e.V. (BDF) - Hauptgeschäftsstelle

Holzfertigbau bietet Garantie für Wärmeschutz und sparsamen Energieverbrauch

(Bad Honnef) - Höher ökologischer Standard und niedrige Energiekosten gehören zu den Kernanforderungen, die Bauherren heute an ihr künftige Eigenheim stellen. Allerdings, so warnt der Bundesverband Deutscher Fertigbau, müssen Bauherren bei der Auswahl eines Hauses mit möglichst niedrigem Energieverbrauch auf der Hut sein. Denn längst nicht jeder Hersteller hält auch, was er in Anzeigen und Kundengesprächen verspricht.

Wie eine Untersuchung des Instituts für Erhaltung und Modernisierung von Bauwerken zeigt, sind 85 Prozent aller Wärmschutznachweise für Ein- und Zweifamilienhäuser fehlerhaft oder komplett falsch. Der Gesetzgeber schreibt vor, dass jedes Bauvorhaben dahingehend geprüft wird, ob die Anforderungen der Wärmschutzverordnung eingehalten werden. Bei dieser Prüfung wird genau errechnet, wie viel Energie in jedem einzelnen Haus zum Heizen aufgewendet werden muss. Erschreckenderweise sind aber die meisten Hausbau-Unternehmen mit dieser Berechung komplett überfordert. Für den Bauherren heißt das im schlimmsten Fall, dass er zwar im guten Glauben ein Haus mit angeblich niedrigem Heizenergiebedarf gekauft hat, später aber feststellen muss, dass er wegen falscher Konzeptionierung des Hauses jede Menge Geld sprichwörtlich durch den Schornstein jagt.

Der BDF rät: Bauherren, die sich vor diesen unangenehmen Überraschungen schützen wollen, sollten daher darauf achten, dass das ausgewählte Hausbauunternehmen Mitglied einer Güte- oder Qualitätsgemeinschaft ist, die nicht nur die Ausführung, sondern auch die Planung des Wärmeschutzes regelmäßig von unabhängigen Prüfern überwachen lassen. Die Mitglieder des Bundesverbandes Deutscher Fertigbau werden durch die Qualitätsgemeinschaft Deutscher Fertigbau jährlich im Werk und auf der Baustelle kontrolliert. Eines der Hauptprüfkriterien ist dabei die Dämmwirkung der einzelnen Materialien und Bauteile.

Sicherheit erhält der Bauherr auch, wenn er staatlich Förderung für ein Niedrigenergiehaus beantragt. Denn um diese Fördergelder in Anspruch nehmen zu können, muss eine exakte Wärmebedarfsberechnung vorgelegt werden, die die Anforderungen der Wärmschutzverordnung noch um 25 Prozent unterschreitet. Der Holzfertigbau bietet Niedrigenergiehäuser längst standardmäßig an. Daher ist es nicht verwunderlich, dass die Zahl der im letzten Jahr staatlich unterstützen Niedrigenergiehäusern nahezu dem Anteil des Holzfertigbaus im Ein- und Zweifamilienhausbau entspricht.

Quelle und Kontaktadresse:
Bundesverband Deutscher Fertigbau e.V. (BDF) Flutgraben 2 53604 Bad Honnef Telefon: 02224/93770 Telefax: 02224/937777

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