Pressemitteilung | Hotelverband Deutschland e.V. (IHA) - Hauptgeschäftsstelle

Hotelverband fordert Nachbesserungen beim Visakodex

(Berlin) - Anlässlich der heutigen Trilog-Verhandlung von Europäischem Parlament, Rat und Kommission zur Modernisierung des Visakodex spricht sich der Hotelverband Deutschland (IHA) für eine stärkere Berücksichtigung touristischer Belange aus. "Wir brauchen auch jenseits aller 'Brexit hin - Brexit her'-Verunsicherungen ganz allgemein einfachere, flexiblere und schnellere Visa-Beantragungen, damit der Tourismus ein starker europäischer Wirtschaftsfaktor bleibt", so IHA-Vorsitzender Otto Lindner.

Der aus dem Jahr 2009 stammende europäische Visa-Kodex wird derzeit auf Grundlage eines Änderungsvorschlags der Europäischen Kommission von März 2018 überarbeitet. Das Parlament und der Rat hatten ihre Standpunkte Anfang Dezember 2018 festgelegt. Der Hotelverband Deutschland (IHA) sieht ebenso wie der europäische Dachverband HOTREC allerdings noch konkreten Nachbesserungsbedarf.

"Visabeantragungen sollten zur Entlastung der Hotellerie von vermeidbaren No-shows nicht mehr nur bei Nachweis einer Unterkunft beantragt werden können. Wir wissen mit dieser Forderung den Europäischen Rat an unserer Seite. Visabeantragungen sollten zumindest auch bei einer Reisekostenübernahme bzw. durch entsprechenden Nachweis von Reiseagenturen beantragt werden können. Damit könnte das Problem unechter Hotelzimmerbuchungen zumindest entschärft werden. Denn Hotelzimmer werden in zunehmender Zahl 'ins Blaue hinein' gebucht und wieder storniert, sobald das Visum erstellt ist", erläutert IHA-Hauptgeschäftsführer Markus Luthe.

Nach Auffassung des Hotelverbandes kann die Länge des Aufenthaltes auch nicht das einzige Prüfungskriterium für den Mitgliedstaat sein, wie es die Kommission geregelt sehen will. IHA und HOTREC stimmen auch hier mit dem Rat überein, dass die Aufenthaltsdauer, aber auch der Aufenthaltsgrund als Prüfungskriterium herangezogen werden sollten.

Ein weiterer wichtiger Punkt ist die Möglichkeit für den potenziellen Touristen, seine Visabeantragung in einem Konsulat eines anderen EU-Mitgliedstaates einzureichen, sollte das zuständige Konsulat nicht nahe gelegen sein oder im Land gar nicht vertreten sein. Dies entspricht der Position des Parlaments. Der Europäische Rat möchte es dem Mitgliedstaat überlassen, ob dieser Anträge für einen anderen Mitgliedstaat annimmt oder nicht.

Der Hotelverband unterstützt ferner die Position des Parlaments, eine Visabeantragung innerhalb von 10 Tagen nach Einreichung des Antrags auch zu bescheiden und spricht sich gegen den verpflichtenden Nachweis einer Reisekrankenversicherung aus. Der Rat setzt eine Reisekrankenversicherung voraus und legt sich auf 15 Tage fest, die nach Beantragung vergehen dürfen, bis der Antrag beschieden werden soll.

Der Hotelverband begrüßt ausdrücklich die bereits im Kommissionsvorschlag vorgesehene Möglichkeit, eine Befragung der Antragstellenden z.B. auch mittels Videokonferenz anstelle eines physischen Besuchs in der jeweiligen Botschaft zu ermöglichen. Um das wirtschaftliche Potenzial des Tourismus besser entfalten zu können, spricht sich der Hotelverband auch für möglichst niedrigere Visaantragsgebühren aus. Auch hier sind der Rat (60 Euro) und die Kommission (80 Euro) noch unterschiedlicher Auffassung.

Quelle und Kontaktadresse:
Hotelverband Deutschland e.V. (IHA) Pressestelle Weidendamm 1a, 10117 Berlin Telefon: (030) 590099690, Fax: (030) 590099699

(df)

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