Pressemitteilung | Ingenieurtechnischer Verband für Altlastenmanagement und Flächenrecycling e.V. (ITVA)

ITVA begrüßt Vorschlag der EU-Kommission für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates zur Schaffung eines Ord­nungsrahmens für den Bodenschutz

(Berlin) - Der Ingenieurtechnische Verband Altlasten e.V. (ITVA) begrüßt das Vorhaben der EU-Kom­mission, mit einer Bodenschutzstrategie und einer EU-Bodenschutzrahmenrichtlinie einen gemeinsamen Rahmen für Maßnahmen zum Schutz, zur Erhaltung und zur Wiederherstel­lung von Böden zu schaffen.

Das Bundes-Bodenschutzgesetz vom 17.03.1998 hat sich bewährt und bildet einen ausrei­chenden Rechtsrahmen für den Umgang mit schädlichen Bodenveränderungen und Altlasten in Deutschland. Bezogen auf den europäischen Rechtsrahmen kann eine europäische Bo­denrahmenrichtlinie jedoch dazu beitragen, sowohl gleiche Umweltstandards als auch gleiche Wettbewerbsbedingungen für alle Mitgliedsstaaten zu schaffen. Überdies scheint eine Bodenrahmenschutzrichtlinie geeignet, den erforderlichen Rechtsrahmen für den Umgang mit verunrei­nigten Böden auch in solchen Mitgliedsstaaten zu schaffen, bei denen bislang hier nur auf Regelungen des Abfallrechts oder sogar des Strafrechts zurückgegriffen werden konnte. Ei­ner Ausweitung abfallrechtlicher Regelungen auf unbewegliche Sachen allein deshalb, um so die erforderlichen Eingriffsbefugnisse für die Sanierung verunreinigter Grundstücke zu schaffen, bedürfte es dann nicht.

Aus Sicht des ITVA, der mit seinen Mitgliedern die Praxis repräsentiert, sind einige Ergän­zungen und Klarstellungen in der Bodenschutzrahmenrichtlinie wünschenswert. Im Laufe des weiteren Beratungsverfahrens sollten folgende Regelungsinhalte optimiert werden:

- Betonung des Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes in Bezug auf Sanierungsverpflichtun­gen

- Schaffung wirtschaftlicher Anreize für Grundstückseigentümer durch Einführung eines Boden-/Flächenpasses

- Erweiterung des Anwendungsbereiches der Bodenschutz­rahmenrichtli­nie auf Sanie­rung der durch Verunreinigung des Bodens verursachten Gewässerverun­reinigungen

- Reduktion der Anforderungen an das Berichtswesen

Der ITVA bietet gerne an, das in seinen Ausschüssen gebündelte Fachwissen zur Verfügung zu stellen und auch in Zusammenarbeit mit anderen Organisationen in den weiteren Bera­tungsprozess einzubringen.

Quelle und Kontaktadresse:
Ingenieurtechnischer Verband Altlasten e.V. (ITVA) Pressestelle Pestalozzistr. 5-8, 13187 Berlin Telefon: (030) 48638280, Telefax: (030) 48638746

(el)

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