Pressemitteilung | Immobilienverband Deutschland IVD Bundesverband der Immobilienberater, Makler, Verwalter und Sachverständigen e.V.

IVD warnt vor Umsetzung des Eckpunktepapiers zum Berliner Mietendeckel

(Berlin) - Der Berliner Senat hat heute das Eckpunktepapier zum Mietendeckel-Gesetz beschlossen. Das Papier sieht ein Mietenmoratorium vor. Demnach sollen für fünf Jahre die Mieten aller nicht preisgebundenen Mietwohnungen in Mehrfamilienhäusern nicht erhöht werden. Außerdem soll eine Mietpreisobergrenze eingeführt werden. Mieter, die mehr bezahlen, sollen Anspruch auf eine Mietsenkung auf Antrag haben. Weder die Höhe der Mietpreisobergrenze noch die Kriterien, an denen sich diese Grenze orientiert, sind derzeit bekannt. Der Mietendeckel soll nach Inkrafttreten rückwirkend ab dem heutigen Tag gelten. Verstöße sollen als Ordnungswidrigkeit mit bis zu 500.000 Euro Bußgeld geahndet werden.
"Mietenmoratorium klingt in den Ohren der Mieter gut. Der Vorschlag ist aber aus mehreren Gründen klar verfassungswidrig. Das Land hat keine Gesetzgebungskompetenz, da der Bund den Bereich mit dem Wohnraummietrecht im Bürgerlichen Gesetzbuch abschließend geregelt hat. Zudem würde durch einen solchen Mietendeckel die Eigentumsgarantie in Art. 14 GG völlig ausgehöhlt werden”, sagt Jürgen-Michael Schick, Präsident des Immobilienverbandes IVD, und ergänzt: "Dass dies so ist und Änderungen im Mietrecht nicht mehr Wohnraum bringen, sondern Investitionen abwürgen, weiß auch der Berliner Senat. Doch, statt eine vernünftige Wohnungsbaupolitik in Gang zu setzen, die auf eine Verbreiterung des Angebots setzt, riskiert die Landesregierung Jahre der Rechtsunsicherheit bis die Verfassungsmäßigkeit geklärt ist.”

Auch Kerstin Huth, Vorsitzende des IVD Berlin-Brandenburg, warnt vor der Umsetzung des Mietendeckels: "Der Mietendeckel wird den Wohnungsbestand in Berlin schädigen. Sichtbar wird das erst in einigen Jahren. Vermieter werden die Aufwendungen für Instandsetzungen zurückfahren. Energetische Modernsierungen werden aufgeschoben oder gestrichen. Die Leidtragenden werden die Mieter sein. Und diejenigen, die eine Wohnung suchen, haben ebenfalls keine Vorteile. Denn es wird damit keine einzige neue Wohnung geschaffen. Die Vermieter werden stets denjenigen nehmen, der das geringste Ausfallrisiko hat."
Schick ergänzt: "Der Senat sendet mit dem Mietendeckel faktisch an alle Entwickler in der Hauptstadt ein Stopp-Signal. Dabei fehlten allein 2017 schon 135.000 Wohnungen. Die Fertigstellungszahlen hinken dem weit hinterher. Die Bevölkerung und damit der Bedarf an mehr Wohnraum wachsen jedoch weiter. Der Berliner Senat muss endlich die schreiende Erfolglosigkeit der eigenen Wohnungspolitik eingestehen und eine Kehrtwende vollziehen."

Mit dem heutigen Senatsbeschluss beginnt das Gesetzgebungsverfahren. Laut bisher bekanntem Zeitplan soll die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung bis Ende August auf Grundlage des Eckpunktepapier einen Gesetzentwurf ausarbeiten, über den der Senat voraussichtlich am 15. Oktober beschließen wird. Das Abgeordnetenhaus soll bis zum 20. Dezember über den Mietendeckel beschließen. Inkrafttreten soll das Gesetz am 11. Januar 2020.

Quelle und Kontaktadresse:
Immobilienverband Deutschland IVD Bundesverband der Immobilienberater, Makler, Verwalter und Sachverständigen e.V. Heiko Senebald, Leiter Kommunikation Littenstr. 10, 10179 Berlin Telefon: (030) 275726-0, Fax: (030) 275726-49

(df)

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