Pressemitteilung | Zentralverband Gartenbau e.V. (ZVG) - Geschäftsstelle Berlin

Keine Erweiterung der EU-Liste über invasive Arten in 2018 / ZVG begrüßt Einbeziehung der betroffenen Wirtschaftszweige bei der Umsetzung der Verordnung

(Berlin) - Europäische Kommission und EU-Mitgliedstaaten haben am 04. Januar 2018 beschlossen, im Jahr 2018 keine neuen Arten auf die Unionsliste für invasive Arten zu setzen. Der Zentralverband Gartenbau e. V. (ZVG) begrüßt, dass man sich vorerst auf die Umsetzung der Verordnung und den Umgang mit den bisher gelisteten Arten konzentrieren will.

Die Entscheidung der EU-Kommission bewertet ZVG-Generalsekretär Bertram Fleischer positiv: "Zu schnell und zu intransparent waren in den letzten Jahren Arten auf die Liste gesetzt worden, entgegen aller Warnungen auch aus der Gartenbaubranche. Dies hat das Beispiel Pennisetum setaceum eindrücklich gezeigt. Dass nun gemeinsam mit den Akteuren aus den betroffenen Wirtschaftszweigen an der Umsetzung der Verordnung gearbeitet werden soll, ist ein wichtiger Schritt".

Am 05. Dezember 2017 fand eine Ausschusssitzung Invasive Arten statt. Bereits hier hatten die EU-Mitgliedstaaten und die EU-Kommission dieses Vorgehen diskutiert. Der Beschluss der EU-Kommission sieht vor, dass das wissenschaftliche Forum zu invasiven Arten auch im Jahr 2018 weiter an Risikobewertungen zu neuen Arten arbeiten wird. Der Ausschuss der Mitgliedstaaten zu invasiven Arten wird über Neulistungen im Jahr 2019 entscheiden.

Aktuell werden Regelungen zur Festlegung unionsweiter Kriterien für Risikobewertungen für invasive Arten erarbeitet. Die EU-Kommission rief im vergangenen Jahr Interessensvertreter zur Stellungnahme auf. Der ZVG hatte in seiner Konsultationsantwort insbesondere kritisiert, dass der bisherige Entwurf keine sozioökonomischen Aspekte berücksichtigt. Nach Auffassung des ZVG müssen wirtschaftliche, soziale und ökologische Vorteile von Arten gegen mögliche Nachteile gleichwertig abgewogen werden. Die Risikobewertungen sollten neben den potentiellen Auswirkungen einer Art auf eine biogeografische Region auch die Auswirkungen auf das gesamte Gebiet der Union in Relation betrachten. Dies bedeutet, dass ab einer bestimmten Flächenunterschreitung keine unionsweite Listung vorgenommen werden kann.

Quelle und Kontaktadresse:
Zentralverband Gartenbau e.V. (ZVG) Pressestelle Claire-Waldoff-Str. 7, 10117 Berlin Telefon: (030) 200065-0, Fax: (030) 200065-27

(rs)

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