Pressemitteilung | BTE - Handelsverband Textil Schuhe Lederwaren

Keine minderwertige Mondpreis-Mode in FOC!

(Köln) - Immer wieder gibt es Medienberichte, wonach in Factory Outlet Centern (FOC) neben Alt- und B-Ware sowie Restposten auch Bekleidung und Schuhe minderer Qualität angeboten werden. Aktuell haben dies z.B. Recherchen des Senders RBB ergeben, die im Designer Outlet Berlin durchgeführt wurden.

Diese Ware wird anscheinend speziell für den Verkauf im FOC produziert und hat nach Ansicht von Experten keinesfalls den Wert des auf dem Preisschild meist angegebenen ursprünglichen Preises. Dies wäre wettbewerbsrechtlich sogar eindeutig verboten, sollte dieser sogenannte "Mondpreis" so nicht vorher im Markt verlangt worden sein!

Die Handelsverbände Textil (BTE), Schuhe (BDSE) und Lederwaren (BLE) sehen in diesen Praktiken eine unzulässige Täuschung der Verbraucher im Hinblick auf Qualität und Preis der angebotenen Produkte. Zudem führt ein solches Vorgehen zu einer rechtlich bedenklichen Verzerrung des Wettbewerbs zwischen FOC und z.B. Fachgeschäften und Warenhäusern, da der Verbraucher die Ware in diesen Einkaufsstätten fälschlicherweise oft als identisch wahrnimmt. So werden auf unzulässige Weise Kundenströme und Umsätze vom betroffenen, meist innerstädtischen Handel in die FOC umgelenkt.

Hinzu kommt: Nach Informationen der drei Handelsverbände enthalten die meisten Mietverträge von FOC Klauseln, wonach dort lediglich Alt- und B-Ware sowie Restposten verkauft werden dürfen. Auch die Bau- und Betriebsgenehmigungen der jeweiligen Kommunen sollen solche Einschränkungen enthalten. Vor diesem Hintergrund fordern BTE, BDSE und BLE:

- Soweit noch nicht geschehen, dürfen die Bau- und Betriebsgenehmigungen sowie Mietverträge in FOC lediglich den Verkauf von Alt- oder B-Ware sowie Restposten erlauben.
- Ausdrücklich verboten werden sollte in den Genehmigungen der Verkauf von Ware, die eigens für das FOC produziert wurde, um die Gefahr von "Mondpreisen" zu minimieren.
- Die zuständigen Kommunen und FOC-Betreiber müssen die Einhaltung obiger Forderungen mindestens einmal jährlich durch kompetente unabhängige Warenspezialisten überprüfen lassen.
- Vertraglich vereinbarte Strafzahlungen könnten z.B. zur Förderung des Stadtmarketings an die Kommunen im Einzugsbereich des FOC fließen.

Aktuell haben BTE, BDSE und BLE 15 Kommunen, in deren Zuständigkeitsbereich ein FOC angesiedelt ist, angeschrieben und Auskunft über Vorgaben zu den FOC-Genehmigungen und -Mietverträgen und deren konkrete Überprüfung in der Praxis erbeten. Über das Ergebnis werden die drei Handelsverbände im Anschluss informieren und ggf. weitere Schritte einleiten.

Quelle und Kontaktadresse:
Bundesverband des Deutschen Textileinzelhandels e.V. (BTE) Pressestelle Weinsbergstr. 190, 50825 Köln Telefon: (0221) 921509-0, Fax: (0221) 921509-10

(df)

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