Pressemitteilung | (BDEW) Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft e.V.

Kerstin Andreae zu heutiger EEG-Anhörung

(Berlin) - Der Bundestagsausschuss für Wirtschaft und Energie führt heute eine Anhörung zur geplanten Novelle des Erneuerbare-Energien-Gesetzes durch. Die Vorsitzende der BDEW-Hauptgeschäftsführung Kerstin Andreae, die an der Anhörung als Sachverständige teilnimmt, erklärt zur EEG-Novelle:

"Schon jetzt ist absehbar, dass die bestehenden Ausbauziele für die Erneuerbaren Energien bis 2030 erhöht werden müssen. Der Strombedarf wird 2030 aller Voraussicht nach höher sein als heute noch vom Bundeswirtschaftsministerium angenommen.

Zugleich wird auf europäischer Ebene intensiv über ein ambitionierteres Treibhausgas-Einsparziel diskutiert - das wird sich dann auch auf die Erneuerbaren-Ziele in Deutschland auswirken. Im Vorgriff auf absehbar höhere Ausbauziele sollten daher die jährlichen Ausschreibungsmengen insbesondere für Windenergie an Land und für die Photovoltaik deutlich angehoben werden.

Die Photovoltaik ist neben der Windenergie das zweite starke Zugpferd der Energiewende. Wir fordern einen massiven Zubau von Photovoltaik-Anlagen, denn wir brauchen einen Boom sowohl für die Freiflächen-PV als auch für die Dachanlagen.

Zudem muss die Eigenversorgung gestärkt werden: Konkret sollte dies über eine Umlagebefreiung für PV-Neu- und ausgeförderte PV-Anlagen bis 30 kWp ohne Mengenbegrenzung geschehen. Zugleich fordern wir den Erhalt der Wahlmöglichkeit zwischen Eigenversorgung und Volleinspeisung. Gleichzeitig muss aus unserer Sicht sichergestellt werden, dass im Zusammenhang mit diesen Anlagen ein angemessener Beitrag zur Finanzierung der Netzinfrastruktur geleistet wird. Die Einführung der Ausschreibung für PV-Dachanlagen ist positiv. Wir fordern zudem einen "PV-Standard" für Neubauten.

Im Hinblick auf Anlagen, für die nach 20 Jahren die EEG-Förderung endet, muss zuallererst das Repowering im Mittelpunkt stehen, um bestehende Standorte mit modernen, effizienteren und leistungsstärkeren Anlagen weiter zu nutzen. Die existierenden Anlagen sind in der Regel bereits vor Ort akzeptiert und es besteht eine Koexistenz der Windkraftnutzung in Bezug auf Natur, Arten und Umwelt.

Repowering-Anlagen können zudem die bestehende Infrastruktur nutzen (z. B. Zuwegung, Netzanschluss). Der BDEW schlägt daher eine genehmigungs- und planungsrechtliche Vereinfachung für das Repowering vor und hat dazu konkrete Vorschläge erarbeitet."

Quelle und Kontaktadresse:
(BDEW) Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft e.V. Jan Ulland, Pressesprecher Reinhardtstr. 32, 10117 Berlin Telefon: (030) 300199-0, Fax: (030) 300199-3900

(cl)

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