Pressemitteilung | Verband kommunaler Unternehmen e.V. (VKU) / Abfallwirtschaft und Stadtreinigung (VKS)

Körperliche Arbeit muss angemessen bezahlt werden / VKS im VKU begrüßt Absicht, am Mindestlohn festzuhalten

(Berlin) - "Die Einführung des Mindestlohns war ein wichtiger Schritt, um dem Preisdumping in der Entsorgungswirtschaft Einhalt zu gebieten", kommentiert Dr. Rüdiger Siechau, Vorstandsvorsitzender des VKS im VKU, die Absicht der beteiligten Verbände, die Lohnuntergrenze in der Branche beizubehalten.

Die Vereinigung der kommunalen Arbeitgeberverbände (VKA), der Bundesverband der Deutschen Entsorgungs-, Wasser- und Rohstoffwirtschaft (BDE) sowie die Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft (ver.di) hatten sich in Verhandlungen darauf geeinigt, am Mindestlohn festzuhalten. Diesem Ergebnis müssen die zuständigen Gremien aller drei Verhandlungspartner bis zum 16. September 2010 noch zustimmen. Dazu Siechau: "Wir appellieren an alle Beteiligten, dies zu tun."

Der Mindestlohn war zum 1. Januar dieses Jahres eingeführt worden. Davor waren zunehmend gewerbliche Auftragnehmer am Markt tätig, die ihre Mitarbeiter weit unter den geltenden Tariflöhnen und teilweise zu fragwürdigen Arbeitsbedingungen beschäftigt hatten. "Diejenigen, die die Entsorgung unserer Abfälle übernehmen, sind zum Teil besonders starken Belastungen ausgesetzt. Wir tragen die Verantwortung dafür, dass dies angemessen entlohnt wird und die Menschen von ihrer Arbeit leben können", so Siechau. Kommunale Abfallwirtschaftsbetriebe zahlen nicht nur Tariflöhne, die dem Mindestlohn entsprechen, sie haben auch spezielle Systeme entwickelt, um den Mitarbeitern, die aufgrund von Alter oder körperlichen Beschwerden nicht mehr in ihrem eigentlichen Aufgabengebiet arbeiten können, Weiterbeschäftigungsmöglichkeiten zu bieten.

Quelle und Kontaktadresse:
VKS im VKU Verband kommunale Abfallwirtschaft und Stadtreinigung im VKU e.V. Pressestelle Alexanderstr. 1, 10178 Berlin Telefon: (030) 58580-375, Telefax: (030) 58580-371

(mk)

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