Pressemitteilung | Deutscher Städte- und Gemeindebund e.V. (DStGB)

Kommunen und Bundeswehr - Standortschließungen strukturpolitisch und sozial - Härtefonds notwendig

(Berlin) - In einem gemeinsamen Positionspapier mit dem Deutschen Bundeswehrverband wendet sich der Deutsche Städte- und Gemeindebund gegen eine einseitige, nur an betriebswirtschaftlichen Aspekten ausgerichtete Optimierung von Standorten der Bundeswehr. "Für die Standortgemeinden ist die Bundeswehr auch ein wichtiger wirtschaftlicher Faktor. Notwendig ist ein Härtefonds, der die Probleme in den betroffenen Städte und Gemeinden zeitlich abfedert", sagte das Geschäftsführende Präsidialmitglied, Dr. Gerd Landsberg in Berlin. Voraussichtlich am kommenden Montag wird Verteidigungsminister Scharping die Liste der Standortschließungen bekannt geben.

Die deutschen Städte und Gemeinden tragen maßgeblich zur Integration der Soldaten in die Gesellschaft bei. Das diese Integration in den vergangen Jahrzehnten gut gelungen ist, ist auch ein Verdienst der Standortgemeinden. Viele Soldaten nehmen darüber hinaus ehrenamtliche Tätigkeiten in den Räten und in weiteren Einrichtungen der Gemeinden war.

In dem gemeinsamen Positionspapier mit dem Deutschen Bundeswehrverband bezeichnet der DStGB die Reform Bundeswehr und die damit notwendige Anpassung der Standorte als notwendig. "Diese darf aber nicht einseitig auf dem Rücken der betroffenen Städte und Gemeinden sowie der Soldaten und ihrer Familien ausgetragen werden", sagte Landsberg.

Die Positionen im einzelnen:

- Die Standortentscheidungen müssen strukturpolitisch verträglich sein. Standorte in wirtschaftsschwachen oder von hoher Arbeitslosigkeit betroffenen Regionen müssen erhalten bleiben. Eine einseitig betriebswirtschaftlich orientierte "Optimierung" der Stationierung wird abgelehnt. Ein demographischer Faktor, mit dem auch die Chancen der Nachwuchsgewinnung vor Ort berücksichtigt werden soll, ist im bevölkerungsarmen ländlichen Raum nur bedingt geeignet.

- Die Präsenz der Bundeswehr in der Fläche muss auch weiterhin gewährleistet sein. Diese ist für die Verankerung der Streitkräfte in der Gesellschaft von essentieller Bedeutung. Bei der Stationierungsentscheidung ist zu berücksichtigen, dass sowohl eine attraktive Infrastruktur im Umfeld des Standortes für Soldaten als auch unbestrittene Übungsmöglichkeiten für die Truppe gewährleistet sind.

- Entscheidungen zu Standortschließungen oder zur Umorganisierung der Stationierung müssen den kommunalen Verantwortungsträgern der betroffenen Städte und Gemeinden, den kommunalen Spitzenverbänden, den Kommandeuren vor Ort sowie den Soldaten und ihren Familien vor der Veröffentlichung in der Presse mitgeteilt werden.

- Die Soldaten und ihre Angehörigen erheben Anspruch auf zuverlässige Perspektiven. Die anstehende Stationierungsentscheidung muss deshalb einen hohen Grad an Bestandskraft besitzen. Weitere durch "Nachsteuerungen" verursachte Umzüge sind für Soldaten und ihre Familien nicht mehr zumutbar. Die für die Soldaten und ihre Familien entstehenden Belastungen müssen durch wirksame soziale Maßnahmen begleitet werden. Dazu gehören eine Modifizierung des Umzugs- und Sonderurlaubsrechts.

- Auch die Standortgemeinden haben ein Anrecht auf Zukunftssicherheit der Standortentscheidung, Planungssicherheit ist notwendige Voraussetzung für Schaffung und Erhaltung sozialer, schulischer und kultureller Angebote und sonstiger Infrastruktureinrichtungen.

- Die einschneidenden wirtschafts- und sozial politischen Auswirkungen von Standortschließungen auf die Kommunen müssen im Rahmen spezieller Konversionshilfen abgemildert werden. Hierfür ist die Einrichtung eines "Härtefallfonds" unverzichtbar.

- Es muss ein verbindlicher Zeitplan für die Auflösung von Standorten sowie deren mögliche Umorganisation vorgelegt und eingehalten werden, um die Standortgemeinden in die Lage zu versetzen, Umnutzungskonzepte zu entwickeln und wirtschafts- sowie arbeitsmarktpolitische Maßnahmen zu planen.

Quelle und Kontaktadresse:
Deutscher Städte- und Gemeindebund (DStGB) Marienstr. 6 12207 Berlin Telefon: 030/773070 Telefax: 030/77307200

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