Pressemitteilung | Spitzenverband Fachärzte Deutschlands e.V. (SpiFa)

Krankenhauszukunftsgesetz: Konjunkturprogramm zur Finanzierung der Digitalisierung in den Krankenhäusern

(Berlin) - Der Spitzenverband Fachärzte Deutschlands e.V. (SpiFa), nimmt zum Gesetzesentwurf für ein Krankenhauszukunftsgesetz wie folgt Stellung:

Der Deutsche Bundestag will mit der Vorlage eines Krankenhauszukunftsgesetzes die Krankenhäuser in Deutschland bei der Finanzierung der Digitalisierung der Strukturen unterstützen. Der Gesetzesentwurf hat am 10. September 2020 in erster Lesung den Deutschen Bundestag passiert und wurde bereits am 14. September 2020 in öffentlicher Sitzung des Ausschusses für Gesundheit des Deutschen Bundestages diskutiert.

In den vergangenen Jahren ist das Gesamtvolumen der Finanzmittel der Bundesländer für notwendige Investitionen in die Krankenhausversorgung und Strukturen bei unterschiedlicher Entwicklung in den einzelnen Bundesländern nominal und preisbereinigt zurückgegangen. Die Folge davon ist, dass die durch fehlende Investitionen der Bundesländer entstanden Investitionslücken von den Krankenhausträgern durch Eigenmittel und einer Querfinanzierung aus den Betriebsmitteln zum Nachteil des ärztlichen und nichtärztlichen Krankenhauspersonals zu schließen versucht wurden. Insbesondere Investitionen in Digitalisierung und eine moderne technische Ausstattung der Krankenhäuser sind darum in den letzten Jahren nicht in ausreichendem Maße erfolgt.

Lars F. Lindemann, Hauptgeschäftsführer des SpiFa e.V. weist erneut darauf hin, dass: "Wir lehnen den Zugriff auf den Gesundheitsfonds als Finanzierungsquelle ausdrücklich ab. Es ist nicht vermittelbar, dass gesetzlich versicherte Beitragszahlende beispielsweise aus Brandenburg Strukturen in Nordrhein-Westfalen, Bayern oder dem Saarland finanzieren müssen. Dass der Bund selbst Investitionen der Krankenhäuser finanzieren will, ist für den SpiFa zudem ein deutlicher Verstoß gegen Artikel 104a Grundgesetz. Hier gilt es nachzubessern."

Neben Kritik macht der SpiFa auch Vorschläge zur Verbesserung des Gesetzesentwurfs, beispielsweise bei beantragten Mitteln für Digitalisierungsvorhaben und der Berücksichtigung von notwendigen Maßnahmen wie Schulungen der Mitarbeiter in der stationären Versorgung. Nur so kann nach Ansicht des SpiFa Digitalisierung auch positiv erlebbar gelingen.

Quelle und Kontaktadresse:
Spitzenverband Fachärzte Deutschlands e.V. (SpiFa) Pressestelle Robert-Koch-Platz 9, 10115 Berlin Telefon: (030) 40009631, Fax: (030) 40009632

(sf)

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