Pressemitteilung | Handelsverband Deutschland e.V. - Der Einzelhandel (HDE)

Ladendiebstahl: Trotz Rückgang keine Entwarnung

(Köln) - Nach den Zahlen der jetzt veröffentlichten Polizeilichen Kriminalstatistik 1999 ist der Ladendiebstahl im vergangenen Jahr um 9 Prozent zurückgegangen. Hierzu erklärt der stellvertretende Hauptgeschäftsführer des Hauptverbandes des Deutschen Einzelhandels (HDE), Stefan Schneider:

Die amtlichen Daten zur Entwicklung des Ladendiebstahls bestätigen die Beobachtungen des HDE: Im vergangenen Jahr ist die Zahl der Ladendiebstähle, die 1997 mit über 670 Tausend ihren traurigen Höhepunkt erreicht hatte, nach 1998 zum zweiten Mal in Folge zurückgegangen. Hauptursache für den Rückgang des Ladendiebstahls ist jedoch nicht eine konsequente Strafverfolgung, sondern die umfangreichen Präventionsmaßnahmen des Handels. So geben die Unternehmen jährlich insgesamt über 1,5 Milliarden Mark für Videoüberwachungsanlagen, elektronische Artikelsicherungen, Personalschulungen und Ladendetektive aus.

Auch sind 596.436 erfasste Ladendiebstähle 1999 angesichts einer Dunkelziffer von über 90 Prozent kein Grund zur Entwarnung. Sorgen bereitet dem Einzelhandel, dass der Wert der gestohlenen Waren erneut angestiegen ist. Deshalb beläuft sich der Gesamtschaden nach HDE-Schätzungen trotz des Rückgangs der Ladendiebstähle auch 1999 auf zirka fünf Milliarden Mark. Einen wachsenden Teil hiervon muss der Mittelstand verkraften, da immer häufiger kleinere Geschäfte, die sich keine aufwendigen Sicherungssysteme leisten können, Opfer von dreisten Ladendieben werden. Auch ist zu beobachten, dass gefasste Ladendiebe nicht mehr angezeigt werden: Viele Händler scheuen den bürokratischen Aufwand, da die Verfahren anschließend häufig ohne Folgen für die Täter eingestellt werden.

Angesichts dieser Entwicklung mahnt der HDE eine konsequente Verfolgung und Ahndung des Ladendiebstahls an. Hierzu müssen die Länder die Möglichkeit des beschleunigten Verfahrens nutzen und eingestellte Verfahren im zentralen staatsanwaltlichen Verfahrensregister dokumentieren. Ladendiebstahl ist kein Kavaliersdelikt. Der HDE lehnt jede Bagatellisierung dieser Straftat entschieden ab.

Quelle und Kontaktadresse:
HDE

NEWS TEILEN: