Pressemitteilung | VhU - Vereinigung der hessischen Unternehmerverbände e.V. - Hauptgeschäftsstelle

Landtagsdebatte zur Grundsteuer / Reimann: "Gut, dass Koalition nicht auf Bürokratiemonster vom Bund setzt. Aber bitte keine zusätzliche Umverteilung durch Lage-Faktor und keine Baulandsteuer."

(Frankfurt am Main) - Zur heutigen Einbringung des Grundsteuergesetzes der Landesregierung in den Hessischen Landtag erklärt Thomas Reimann, VhU-Vizepräsident und Vorsitzender des VhU-Bau- und Immobilienausschusses: "Wir begrüßen, dass Hessen nicht auf das teure Bürokratiemonster vom Bund setzt, sondern auf ein eigenes und zurecht einfacheres Modell. Wir hätten uns jedoch mehr Konsequenz gewünscht und ein reines Flächenmodell ohne Umverteilungselemente bevorzugt."

Kritisch sieht Reimann, dass nach dem Gesetzentwurf je nach Grundstückslage die Grundsteuer höher oder niedriger ausfallen soll. "Der Lage-bezogene Faktor belastet gute Lagen stärker und sorgt damit für eine zusätzliche Umverteilung. Auch wenn dies nur maßvoll geschieht, sollte auf den Lagefaktor verzichtet werden, da das Steuersystem bereits heute eine enorm hohe Umverteilung der Einkommen bewirkt."

Ebenfalls überflüssig sei der Vorschlag der Landesregierung, mit der Grundsteuer C den Kommunen den Weg zu eröffnen, die sogenannte Baulandsteuer wieder einzuführen, sagte Reimann: "Wenn baureife Grundstücke nicht bebaut werden, liegt das nur selten an Immobilienspekulation, sondern meist an Erbstreitigkeiten, finanziellen Engpässen, ausstehenden Baugenehmigungen oder ähnlichen Problemen. Eine zusätzliche Baulandsteuer würde nur das Konfliktpotenzial erhöhen. Sie würde kaum dazu beitragen, Bauland für dringend benötigten Wohnungsbau zu mobilisieren. Dafür braucht es schnellere Genehmigungsverfahren und Entbürokratisierung im Bau."

Hintergrund Grundsteuer C
Mit der Grundsteuer C will die Landesregierung den Kommunen ab 2025 ermöglichen, über einen erhöhten Grundsteuer-Hebesatz Druck auf die Eigentümer brach liegender Grundstücke auszuüben, damit diese schneller entwickelt werden. Eine Pflicht zur Einführung der Grundsteuer C besteht für die Kommunen aber nicht.

Quelle und Kontaktadresse:
Vereinigung der hessischen Unternehmerverbände e.V. (VhU) Dr. Ulrich Kirsch, Geschäftsführer Presse und Kommunikation Emil-von-Behring-Str. 4, 60439 Frankfurt am Main Telefon: (069) 95808-0, Fax: (069) 95808-126

(mj)

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