Pressemitteilung | Lohnsteuerhilfe Bayern e.V.

Lohnsteuerhilfe Bayern e.V. informiert: Durchschnittlich 1 172,-- Euro Erstattung bei der Einkommensteuererklärung

(Müncehn) - Alle Jahre wieder steht die Steuererklärung an. Nach Auffassung der Lohnsteuerhilfe Bayern e.V. lohnt es sich, den Papierkram in Angriff zu nehmen. Die Erfahrungen des bundesweit tätigen Lohnsteuerhilfevereins zeigen, dass ein Großteil der Arbeitnehmer mit einer Steuererstattung rechnen kann. Diese kann sogar recht hoch ausfallen. Für das Jahr 2010 erhielten die Mitglieder der Lohnsteuerhilfe Bayern e.V. im Schnitt 1 172,-- Euro zurück.

"Wir empfehlen jedem Arbeitnehmer, zu prüfen ob eine Antragsveranlagung Sinn macht", erklärt Gudrun Steinbach, Vorstand bei der Lohnsteuerhilfe Bayern. Das gilt insbesondere für Steuerzahler, die nicht zur Abgabe verpflichtet sind. Wenn sie höhere Werbungskosten - zum Beispiel durch die Pendlerpauschale - oder Sonderausgaben nachweisen können, ist in der Regel eine interessante Steuererstattung drin. "Diese kann man sich aber nur durch die Abgabe der Steuererklärung sichern", mahnt die Expertin. Absetzen kann man neben dem Weg zur Arbeit auch Beiträge zur Renten-, Unfall- und Haftpflichtversicherung, Kosten für Bewerbungen und Fortbildung, Handwerkerrechnungen sowie unter bestimmten Voraussetzungen Kosten für die Kinderbetreuung. Auch das häusliche Arbeitszimmer ist in vielen Fällen wieder abzugsfähig. Wichtig ist in allen Fällen, dass die Kosten nachgewiesen werden können.

Wer dennoch den Aufwand einer Steuererklärung scheut, kann sich Unterstützung bei einem Lohnsteuerhilfeverein wie der Lohnsteuerhilfe Bayern e.V. suchen. In den mehr als 350 Beratungsstellen erstellen die geschulten Mitarbeiter für Arbeitnehmer und Rentner im Rahmen einer Mitgliedschaft die jährliche Steuererklärung und errechnen die zu erwartende Erstattung. Wer nicht zur Abgabe verpflichtet ist, kann seine Steuererklärung auch noch für die letzten Jahre nachreichen. Bei einer freiwilligen Abgabe haben Arbeitnehmer vier Jahre lang Gelegenheit dazu.

Quelle und Kontaktadresse:
Lohnsteuerhilfe Bayern e. V., Lohnsteuerhilfeverein Pressestelle Riesstr. 17, 80992 München Telefon: (089) 27 81 31 0, Telefax: (089) 27 81 31 51

(cl)

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