Pressemitteilung | (BDF) Bundesverband der Deutschen Fluggesellschaften e.V.

Lübeck: Keine rechtliche Handhabe gegen illegale Beihilfen

(Berlin) - In Deutschland können Airlines gerichtlich nicht gegen die Gewährung illegaler Beihilfen an Konkurrenten vorgehen. Das Oberlandesgericht Schleswig entschied in seinem heutigen (20. Mai 2008) Urteil, dass in Deutschland Rechtsansprüche der Wettbewerber nicht klageweise geltend gemacht werden können. Wegen der grundsätzlichen und gesamtwirtschaftlichen Bedeutung dieser Rechtsfrage hat das Gericht die Revision zum Bundesgerichtshof zugelassen.

Unterstützt durch die im Bundesverband der Deutschen Fluggesellschaften (BDF) zusammengeschlossenen Airlines hatte Air Berlin gegen die Subventionierung der irischen Ryanair durch den Flughafen Lübeck geklagt. Die zweitgrößte deutsche Fluggesellschaft musste Flüge von Hamburg nach London wegen Unwirtschaftlichkeit einstellen, nachdem Ryanair aufgrund von heimlich gewährten Nachlässen auf die gültige Entgeltordnung, Marketingzuschüssen und anderen Ermäßigungen die Verbindung Lübeck-London zu Niedrigstpreisen anbieten konnte.

In erster Instanz war der Klage stattgegeben worden. Die Berufungsinstanz sah nun trotz möglicher Verletzungen europäischen Beihilferechts keinen Anspruch der Fluggesellschaft mangels einer Anspruchsgrundlage im nationalen Recht. Das Oberlandesgericht Schleswig entschied, dass in Deutschland Wettbewerber insbesondere auch keine Ansprüche auf Rückzahlung von Beihilfen klageweise geltend machen können.

Der BDF setzt sich für einen fairen Wettbewerb ohne Subventionen ein und fordert einen bedarfsgerechten Ausbau der Luftverkehrsinfrastruktur. Flughäfen wie Lübeck oder Hahn werden aus regionalwirtschaftlichen Gründen auf Betreiben der Lokalpolitik gefördert. Die Erfahrung hat aber gezeigt, dass an vielen dieser Flughäfen lediglich Steuergelder verschwendet werden und die Flughäfen unprofitabel sind. Die EU-Kommission hat daher inzwischen mehrere Beihilfeverfahren gegen deutsche Flughäfen eröffnet, auch der Flughafen Lübeck ist davon betroffen. Dieser war bis 2005 in öffentlichem Besitz, zwischenzeitlich wurde er von einem neuseeländischen Investor übernommen.

Der Verband prüft nun, ob gegen das Urteil des Oberlandesgerichts Schleswig vorgegangen und beim Bundesgerichtshof Revision eingelegt wird.

Quelle und Kontaktadresse:
BDF Bundesverband der Deutschen Fluggesellschaften e.V. Sabine Teller, Pressesprecherin Albrechtstr. 10, 10117 Berlin Telefon: (030) 70011850, Telefax: (030) 700118520

(el)

NEWS TEILEN: