Pressemitteilung | Bund der Selbständigen (BdS) - Gewerbeverband Bayern e.V. - Hauptgeschäftsstelle

Maßvolle Fahrverbote

(München) - Das BVG hat entschieden, dass durch kommunale Behörden verhängte Fahrverbote für Dieselfahrzeuge zulässig sind. Allerdings handelt es sich hier um ein klassisches "Ja, aber-Urteil". Denn die Richter aus Leipzig haben konkrete Vorgaben gemacht, um etwaige Fahrverbote abzumildern. Der schwarze Peter liegt jetzt bei den Städten und Kommunen, da nun zwar klar ist, dass es Fahrverbote geben darf, nicht aber wie diese praktikabel umgesetzt werden können. Allerdings wurde mit dem Urteil auch eine Forderung des BDS Bayern berücksichtigt, der in der Vergangenheit hierzu verlangt hat, dass Fahrverbote nicht zu Lasten des Mittelstandes gehen dürfen. "Die Leipziger Richter beweisen wenigstens insofern Weitsicht, indem sie klarstellen, dass es Ausnahmen für uns Selbständige geben muss, um die befürchteten Folgen der Fahrverbote abzumildern oder gar zu eliminieren." so Gabriele Sehorz, Präsidentin des BDS Bayern.

Denn die Vorgaben des Gerichts sehen Ausnahmen und Übergangsfristen vor. Autos mit der Euro-Norm 5 dürfen frühestens ab September 2019 mit einem Fahrverbot belegt werden. So können sich die Selbständigen und mittelständischen Unternehmen längerfristig auf einen Ersatz vorbereiten. Zudem soll es "hinreichende Ausnahmen" für Handwerker oder bestimmte Anwohnergruppen geben. Das trifft die Forderung des BDS zu einem erheblichen Teil. Denn so dürfte gesichert sein, dass Handwerker weiterhin in ihrem Geschäft in Stadtgebieten nachgehen und dort ansässig bleiben können. Wie diese Fahrverbote allerdings umgesetzt werden können und ob dies deutschlandweit einheitlich erfolgt ist fraglich. Bundeseinheitliche Instrumente hierfür, wie etwa die blaue Plakette wurden bislang von der Politik abgelehnt.

Allerdings gibt es auch Sicht des BDS noch viel Handlungsbedarf, so die Präsidentin weiter, um künftig Fahrverbote zu verhindern. Dass eine Hardware-Nachrüstung möglich ist, hat der ADAC mit einer jüngst veröffentlichten Studie bewiesen. Hier sind die Autohersteller in der Pflicht, technische Lösungen anzubieten. Weitere Schritte sind nötig, um die Wirtschaft vor Fahrverboten aber auch die Allgemeinheit vor schädlicher Luftqualität zu schützen. Es muss die Entwicklung und Verbreitung anderer, umweltfreundlicher Antriebskonzepte gefördert werden. Die Elektromobilität ist eines dieser Konzepte aber auch andere Ideen müssen weiterverfolgt werden, wie zum Beispiel Wasserstoff als Energielieferant. Daneben müssen moderne Mobilitätskonzepte, "Smart-Cities" sowie Parkraum-Management-Systeme auf den Weg gebracht werden. So sollte die Politik endlich Gesetze schaffen, um Pooling, also die digitale Vermittlung von Fahrgemeinschaften, legal zu ermöglichen. In diesem Zusammenhang könnte man zusätzlich, wie in den USA und Kanada bereits bestehende, Fahrspuren einführen, die nur für Fahrgemeinschaften reserviert sind. Auch der Ausbau des ÖVNP und der Radwege würde die Luftqualität erheblich verbessern.

All dies ist zwingend notwendig um die städtische Bevölkerung vor Gesundheitsschäden aber auch die Selbständigen vor finanziellen Einbußen zu bewahren. Denn die Schädigung dieses volkwirtschaftlichen Faktors würde alle betreffen.

Quelle und Kontaktadresse:
Bund der Selbständigen - Gewerbeverband Bayern e.V. (BDS) Claas Ongena Schwanthalerstr. 110, 80339 München Telefon: (089) 540560, Fax: (089) 5026493

(rs)

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