Pressemitteilung | Immobilienverband Deutschland IVD Bundesverband der Immobilienberater, Makler, Verwalter und Sachverständigen e.V.

Mietpreisbremse: Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes ist kein Freifahrtschein

(Berlin) - Das Bundesverfassungsgericht hat die Mietpreisbremse für verfassungsgemäß erklärt. Laut Entscheid widerspreche die Mietpreisbremse in ihrer bisherigen Form weder der Eigentumsgarantie noch der Vertragsfreiheit und dem allgemeinen Gleichheitssatz.
"Es besteht nun die große Gefahr, dass die Politik die Entscheidung als Freifahrtschein für die weiteren Verschärfungen der Mietpreisbremse missversteht. Denn es ist völlig unklar, ob das Bundesverfassungsgericht auch eine verlängerte oder weiter modifizierte Mietpreisbremse billigt", warnt Jürgen Michael Schick, Präsident des Immobilienverbandes IVD, die Politik. "Die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts ist letztlich nur eine Momentaufnahme dessen, was das Gericht zum damaligen Zeitpunkt der Beurteilung vorgefunden hat. Ändert sich der Sachverhalt, ändert sich möglicherweise auch die Auffassung des Gerichts. Eine Aufhebung der örtlichen Beschränkung oder eine Modifikation der Ausnahmen wären auch für das Bundesverfassungsgericht sicher nicht hinnehmbar. Diese roten Linien sollten nicht überschritten werden", appelliert Schick.

Und auch im Übrigen gelte: "Verfassungsrechtliche Fragen sind das eine, wohnungswirtschaftliche Fragen das andere. Die Mietpreisbremse stellt Bestandsmieter unter Schutz auf Kosten von Wohnungssuchenden. Denn Investoren werden aufgrund der Mietrechtsänderungen vor Investitionen in den Mietwohnungsneubau zurückschrecken. Ohne mehr Mietwohnraum können die Preise aber nicht sinken. Die Forderungen des Deutschen Mieterbundes nach einer unbegrenzten bundesweiten Mietpreisbremse ignorieren diesen Wirkungszusammenhang von Angebot und Nachfrage." Schick weiter: "Als größter Unternehmensverband der Immobilienwirtschaft warnen wir vor einer weiteren Politik der Mietenbegrenzung. Stattdessen müssen das Wohnungsangebot und der Wohnungsneubau endlich massiv ausgeweitet werden."


Über den IVD Bundesverband
Der IVD ist die Berufsorganisation und Interessensvertretung der Beratungs- und Dienstleistungsberufe in der Immobilienwirtschaft. Der IVD betreut 6.000 Mitgliedsunternehmen mit gut 100.000 Beschäftigten. Die 1.800 Wohnungsverwalter im IVD verwalten rund 3,5 Millionen Wohnungen. Die Immobilienmakler des Immobilienverbandes beraten jährlich rund 40 Prozent aller Immobilientransaktionen. Damit setzen sie über 405.000 Vermittlungen pro Jahr mit einem Transaktionsvolumen von knapp 95 Milliarden Euro um. Die Immobilienbewerter stellen die Königsklasse dar, wenn es um den Marktwert einer Immobilie geht. Zu den Mitgliedsunternehmen zählen auch Bauträger, Finanzdienstleister und viele weitere Berufsgruppen der Immobilienwirtschaft. Die Aufnahme in den IVD Bundesverband erfolgt nach Abschluss einer umfassenden Sach- und Fachkundeprüfung und gegen Nachweis des Abschlusses einer Vermögensschadenhaftpflichtversicherung. Der vollständige Name des Verbandes lautet: "Immobilienverband Deutschland IVD Bundesverband der Immobilienberater, Makler, Verwalter und Sachverständigen e.V.". Der IVD ist 2004 hervorgegangen aus den Traditionsverbänden Verband Deutscher Makler (VDM) und Ring Deutscher Makler (RDM). Der IVD blickt somit auf eine langjährige Historie zurück. Der RDM hatte sich 1924 gegründet.

Quelle und Kontaktadresse:
Immobilienverband Deutschland IVD Bundesverband der Immobilienberater, Makler, Verwalter und Sachverständigen e.V. Heiko Senebald, Leiter Kommunikation Littenstr. 10, 10179 Berlin Telefon: (030) 275726-0, Fax: (030) 275726-49

(ds)

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