Pressemitteilung | Deutscher Musikrat e.V. - Generalsekretariat

Mitgliedsverbände votieren für den Fortbestand des Deutschen Musikrates / Mit reformierter Satzung und neuem Präsidium ist ein tragfähiges Fundament gegossen

(Bonn) - Auf der außerordentlichen Generalversammlung des Deutschen Musikrates am 23. Februar in Bonn-Bad Godesberg haben die 170 Delegierten der 91 Fachorganisationen ein klares Votum für den Fortbestand des Deutschen Musikrates abgeben: Die Delegierten einigten sich auf eine neue Satzung, die in Kraft treten soll und auf ein fünfköpfiges geschäftsführendes Präsidium. Der neue Präsident des Deutschen Musikrates ist Martin Maria Krüger, Vorsitzender der Arbeitsgemeinschaft deutscher Musikakademien und Konservatorien.

Der Generalversammlung lagen insgesamt drei Entwürfe für eine neue Satzung vor: der des Insolvenzverwalters Ludger Westrick, basierend auf der ursprünglichen Satzung des DMR, ferner wurde von der Konferenz der Landesmusikräte ein eigener Entwurf eingebracht und das sogenannte „Berliner Modell“, das von rund 20 Personen verschiedener Verbandszugehörigkeit entwickelt worden war. Nach konstruktiven Diskussionen wurde schließlich am Nachmittag des 23. Februar mit deutlicher Mehrheit die modifizierte Fassung des Berliner Modells verabschiedet. Die wichtigsten Neuerungen:

Das künftige Präsidium, das höchste Organ des Deutschen Musikrates besteht aus fünf Mitgliedern des geschäftsführenden Präsidiums sowie bis zu 14 weiteren Mitgliedern, wovon die Landesmusikräte, die Mitglieder aus dem Bereich der Musikwirtschaft, der Laienmusik, der Musikpädagogik, weiteren Musikberufsverbänden und Mitgliedsorganisationen angemessen vertreten sein sollen.

Das geschäftsführende Präsidium bestellt auch den Hauptgeschäftsführer im Deutschen Musikrat. Einzelmitglieder haben nach der neuen Fassung keine Stimmberechtigung in der Mitgliederversammlung, nehmen aber mit beratender Stimme an den Mitgliederversammlungen teil.

Mit einer Öffnungsklausel zur Gründung einer GmbH und einem Verhandlungsauftrag für die Projekte des Deutschen Musikrates trug die Mitgliederversammlung dem dringenden Wunsch der Zuwendungsgeber Rechnung. Die Wahl des Präsidiums fand bereits auf der Grundlage der neuen Satzung statt. Das unerwartet rasche Ergebnis war nicht zuletzt der routinierten Sitzungsleitung von RA Kröber (GEMA) zu verdanken.

Als Vizepräsidenten wurden in das geschäftsführende Präsidium gewählt: Prof. Udo Dahmen, Vorsitzender des Bundesfachausschusses „Populäre Musik“, Christan Höppner, Präsident des Landesmusikrates Berlin, Dr. Uli Kostenbader, Leiter des Sponsoring bei DaimlerChrysler sowie Jens Michow, Präsident des Bundesverbandes der Veranstaltungswirtschaft.

Als weitere Präsidiumsmitglieder wurde gewählt:

Prof. Dr. Detlef Altenburg, Präsident der Gesellschaft für Musikforschung
Prof. Dr. Hans Bäßler, Vorsitzender im Verband deutscher Schulmusiker
Dr. Gerd Eicker, Präsident des Verbandes deutscher Musikschulen
Dieter Gorny, Vorsitzender des Vorstands VIVA Media AG und Vorstandsmitglied der kulturpolitischen Gesellschaft
Reinhart von Gutzeit, Ehrenvorsitzender des Verbandes deutscher Musikschulen
Prof. Dr. Karl-Jürgen Kemmelmeyer, Präsident des Landesmusikrates Niedersachsen
Prof. Dr. Eckart Lange, Präsident des Landesmusikrates Thüringen
Prof. Dr. Joachim-Felix Leonhard, Generalsekretär Goethe Institut Inter Nationes
Dr. Ulrike Liedtke, Vizepräsidentin des Landesmusikrates Brandenburg
Prof. Dr. Christoph-Hellmut Mahling, Präsident des Landesmusikrates Rheinland-Pfalz
Wilhelm Mixa, Schatzmeister des Deutschen Tonkünstlerverbandes
Yvonne Moissl, 1. Beisitzerin der Deutschen Jazzföderation
Oliver Schulten, Geschäftsführer der Deutschen Phonoakademie
Ulf Werner, Geschäftsführer des Ensemble Resonanz

Die letzte Hürde könnte am 25. April 2003 genommen werden: Dann nämlich wird beim Amtsgericht Bonn die Gläubigerversammlung stattfinden. Erst wenn der vom Insolvenzverwalter vorgelegte Insolvenzplan Zustimmung der Gläubiger findet, ist der Deutsche Musikrat gerettet.

Im November 2002 war der Deutsche Musikrat in die Schlagzeilen geraten, weil er den Antrag auf Insolvenz gestellt hatte. Seither bemüht sich der inzwischen zum Insolvenzverwalter bestellte Rechtsanwalt und Wirtschaftsprüfer Westrick, den Musikrat inhaltlich, organisatorisch, finanziell, personell und juristisch neu zu strukturieren. Kurz vor Weihnachten hatte er den Generalsekretär durch eine dreiköpfige Geschäftsführung ersetzt. Aus Protest dagegen war das alte Präsidium geschlossen zurückgetreten.

Quelle und Kontaktadresse:
Deutscher Musikrat e.V. Nationalkomitee der Bundesrepublik Deutschland im Internationalen Musikrat Weberstr. 59 53113 Bonn Telefon: 0228/20910 Telefax: 0228/2091200

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