Pressemitteilung | Deutscher AnwaltVerein e.V. (DAV)

Musterfeststellungsklage im Bundestag - mit inhaltlichen Schwachstellen

(Berlin) - Am morgigen Freitag findet im Bundestag die erste Beratung des von CDU/CSU und SPD eingebrachten Gesetzesentwurfs zur Einführung einer zivilprozessualen Musterfeststellungsklage statt. Bereits in der Folgewoche soll darüber verbindlich abgestimmt werden. Der Deutsche Anwaltverein (DAV) hält die Musterfeststellungsklage für ein sinnvolles Konzept, auch wenn er im Detail für einige inhaltliche Änderungen plädiert.

Anders als bei Verfahren nach dem Kapitalanleger-Musterverfahrensgesetz (KapMuG) sieht der hiesige Gesetzentwurf eine Parallelität von Musterverfahren und Individualverfahren vor. Dadurch besteht das Risiko abweichender Entscheidungen zum selben Geschehen.

"Wichtig ist, dass es keinen Wettlauf zum Gericht gibt - wer zuerst kommt, wird der Musterkläger - sondern dass das Gericht wie im KapMuG den geeignetsten Musterkläger auswählen darf. Daher muss auch der einzelne Betroffene zur Musterfeststellungsklage befugt sein und als Musterkläger in Betracht kommen", erklärt Dr. Rupert Bellinghausen, Mitglied des Ausschusses Zivilrecht und Vorsitzender der DAV-Arbeitsgruppe "Sammelklage".

Zudem sollte das Musterfeststellungsverfahren nicht nur Verbraucherinnen und Verbrauchern offen stehen, da auch Unternehmen von großen Schadensereignissen betroffen sein können. Auch sollten Beklagte die Möglichkeit haben, im selben Verfahren eigene Feststellungsziele zu beantragen, um das gesamte Geschehen effektiv in einem Prozess bündeln und aufklären zu können.

Quelle und Kontaktadresse:
Deutscher AnwaltVerein e.V. (DAV) RA Swen Walentowski, Pressesprecher Littenstr. 11, 10179 Berlin Telefon: (030) 7261520, Fax: (030) 726152190

(rf)

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