Pressemitteilung | Bundesverband Deutscher Pflanzenzüchter e.V. (BDP)

Nachbau: Landwirte zur Auskunft verpflichtet

(Düsseldorf/Bonn) - Landwirte sind zur Auskunft über den Umfang des Nachbaus von Erntegut in ihrem eigenen Betrieb verpflichtet. Vor dem Landgericht Düsseldorf, dem einzigen in Nordrhein-Westfalen zuständigen Gericht für Sortenschutzstreitigkeiten, wurde gestern erstmalig über die Pflicht der Landwirte, der Saatgut-Treuhandverwaltungs GmbH (STV) Auskunft über ihren Nachbau zu erteilen, verhandelt. Das Gericht stellte fest, dass Landwirte grundsätzlich zur Auskunft über den Umfang ihres Nachbaus verpflichtet sind. Dies folge aus der Verankerung dieser Verpflichtung in der EU-Verordnung, die entsprechend auch für das deutsche Recht anzuwenden sei. Auch Kleinlandwirte müssen nach Auffassung des Gerichtes Auskunft geben. Sie sind lediglich von der Zahlung der Nachbaugebühren befreit.

Die von den Landwirten vorgebrachten verfassungs- und kartellrechtlichen Bedenken wies das Gericht zurück. Das Gericht forderte von der STV lediglich mehr Transparenz bei der Geltendmachung der Rechte der einzelnen Sortenschutzinhaber, damit das Verfahren für den einzelnen Landwirt besser nachzuvollziehen sei. Diesem Verlangen wird die STV kurzfristig nachkommen.

Quelle und Kontaktadresse:
Bundesverband Deutscher Pflanzenzüchter e.V

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