Pressemitteilung | Deutscher Städtetag - Hauptgeschäftsstelle Berlin

„Neues Leistungsgesetz nicht auf dem Rücken der Kommunen“ / Städte dringen auf Korrektur der Grundsicherung durch den Vermittlungsausschuss

(Berlin) - Der Deutsche Städtetag hat an die Länder appelliert, die Pläne für eine Grundsicherung für Ältere und Erwerbsunfähige im Vermittlungsausschuss von Bundestag und Bundesrat zu korrigieren. Es müsse verhindert werden, dass der Bund ein neues Leistungsgesetz auf dem Rücken der Kommunen einführe, erklärte Hauptgeschäftsführer Dr. Stephan Articus anlässlich der abschließenden Lesung der Rentenreform am 26.01. im Bundestag.

„Wir sind sehr dafür, Altersarmut zu begegnen. Die Grundsicherung jedoch ist in der jetzt vorliegenden Form eine Mogelpackung, die den Rentnern Hilfen verspricht, ohne dass der Bund diese tatsächlich sichert. Es zeugt von Arroganz gegenüber der kommunalen Ebene, Kreise und kreisfreie Städte zu Leistungsträgern eines neuen Gesetzes zu erklären, ohne dies mit den Betroffenen zu erörtern und ohne die Finanzierung seriös zu sichern“, so Articus.

Jede Ebene habe ihre Verantwortung wahrzunehmen. Deshalb müsse der Bund ein neues Leistungsgesetz so gestalten, dass den Städten nicht erneut zusätzliche Aufgaben mit erheblichen finanziellen Folgen aufgebürdet würden: „Die existentielle Grundsicherung weiter Teile der Bevölkerung ist nicht Sache der Kommunen, sondern eine zentrale Aufgabe des Bundes.“

Quelle und Kontaktadresse:
Deutscher Städtetag Straße des 17. Juni 112 10623 Berlin Telefon: 030/377110 Telefax: 030/37711999

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