Pressemitteilung | Union mittelständischer Unternehmen e.V. (UMU)

OHNE SELBSTÄNDIGE UND FREIBERUFLER KEINE DIGITALISIERUNG IM MITTELSTAND

(München) - Der deutsche Mittelstand steht vor enormen Herausforderungen, seine Innovationsleistungen durch die Digitalisierung zu sichern. Das kann aber nur durch 2 Voraussetzungen gelingen, erklärte Dr. Yorck Otto, Präsident der Union Mittelständischer Unternehmen e.V. - UMU - Wir Eigentümerunternehmer in München:

Erstens: Selbständige IT-Experten müssen den mittelständischen Unternehmen gesetzlich unbehindert und unbürokratisch zur Verfügung stehen! Zweitens: Das Arbeitnehmerüberlassungsgesetz muss auf die Belange dieser Zeit Experten angepasst werden.

Es sei ein Unding, so Dr. Otto, dass die Deutsche Rentenanstalt - also eine Sozialkasse - mittels einer Clearingstelle entscheide, ob ein hochqualifizierter Experte, der vorübergehend einem Unternehmen, auch inmitten dessen Organisationsstruktur, behilflich ist, ein Beitragszahler in der Sozialversicherung werden müsse.

Diese Tätigkeiten, die kein eigenes Büro oder Betriebskapital erfordern, haben nichts mit Scheinselbständigkeit zu tun und der Gesetzgeber hat diesen, durch einen gravierenden Wandel in den Anforderungen des Arbeitsmarktes und der Unternehmen unverzüglich neu zu regeln. Viele Unternehmen und Selbständige trauen sich überhaupt nicht mehr solche Kooperationen einzugehen, da die Strafen enorm sein können.

Das Ergebnis ist daher häufig, dass der Experte auswandert, oder in Leiharbeitsfirmen unterkommen muss und mittelständische Unternehmen sich die Dienste der großen und teuren Beratungsfirmen nicht leisten können.

Der deutsche Mittelstandsverband Union Mittelständischer Unternehmen e.V. - UMU - Wir Eigentümerunternehmer fordert daher eindringlich die Verantwortlichen im Arbeitsministerium und vorrangig den zuständigen Minister, Herrn Hubertus Heil, auf, sich diesen Kriterien nicht länger zu verschließen. Der Mittelstand braucht diese Experten für Industrie 4.0 genauso wie für die Sicherheit im Internet gegen Cyberkriminalität.

Es müsse daher in diesem Gesetz unterschieden werden, zwischen der Reinigungskraft und dem IT-Experten. Wenn in aktuellen Umfragen die Innovationskraft der deutschen Unternehmen mit nur noch 46 Prozent beschrieben werde, dann sei hier mit ein Grund benannt, der zwingend abgeschafft werden müsse, so Dr. Otto abschließend.

Quelle und Kontaktadresse:
Union mittelständischer Unternehmen e.V. (UMU) Pressestelle Edelsbergstr. 8, 80686 München Telefon: (089) 570070, Fax: (089) 57007260

(df)

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