Pressemitteilung | Bundesverband Güterkraftverkehr Logistik und Entsorgung e.V. (BGL)

Ökosteuer-Konzept der Bundesregierung in Europa nicht mehrheitsfähig

(Frankfurt/M.) – Das Scheitern des Bundesfinanzministers im ECOFIN, die Rückerstattungspraxis auf Mineralölsteuern in einzelnen EU-Ländern rückgängig zu machen, erfolgte erwartungsgemäß. Der Bundesverband Güterkraftverkehr Logistik und Entsorgung (BGL) e. V., Frankfurt am Main, sieht darin ein weiteres Indiz für die fehlende Europafähigkeit der deutschen Ökosteuerkonzeption. Ohne den guten Willen der EU-Partner seien die Ausnahmen von der Ökosteuer für das verarbeitende Gewerbe in Deutschland nicht möglich gewesen. Dafür habe man diesmal „nur“ den Preis zahlen müssen, die Mineralölsteuerrückerstattungspraxis anderer EU-Länder zähneknirschend zu akzeptieren. Was wird in zwei Jahren, wenn die „Ausnahmetatbestände“ für das verarbeitende Gewerbe wieder auf der Tagesordnung stehen? Womit wird die Bundesregierung dann zu Konzessionen gedrängt, wenn sie die Arbeitsplätze in der deutschen Industrie vor den internationalen Wettbewerbsnachteilen einer einseitig in Deutschland erhobenen Ökosteuer schützen will? Diesmal wurde mit den Arbeitsplätzen der deutschen Verkehrswirtschaft in Brüssel gezahlt, obwohl zwei Bundesminister in der nationalen Debatte eine harte Haltung gegen Subventionen in der Mineralölbesteuerung angekündigt hatten. Nach dem Brüsseler Scherbengericht ist es klar: Härte gibt es nur für das eigene Transportgewerbe, dem man schon die dritte Ökosteuerrunde quasi als Strafsteuer „auferlegt“ hat, ohne substanziell in der seit Jahrzehnten versprochenen Harmonisierung voranzukommen. Es zeige sich an der Konkursentwicklung im deutschen Transportgewerbe, dass die Rückerstattungspraxis von Mineralölsteuer in einzelnen EU-Ländern und die rücksichtslose Erhöhung der Ökosteuer in der Bundesrepublik Deutschland große Teile der deutschen Verkehrswirtschaft in den Ruin treibe.

Der BGL betont, dass die Ökosteuerkonzeption eines EU-Ansatzes und im Verkehr völlig neuer Regelungen bedürfe. Die Besteuerung nur nationaler Anbieter in Deutschland und das legale Hinterziehen der Ökosteuer durch gebietsfremde Anbieter mit Betankungsmöglichkeiten im Ausland, sei nicht mehr hinnehmbar. Dem Debakel im ECOFIN müsse die Bundesregierung kurzfristige Entlastungsmaßnahmen für das deutsche Gewerbe entgegensetzen. Ein Warten auf die kilometerabhängige Straßenbenutzungsgebühr und die darin vorgesehenen Harmonisierungsschritte sei angesichts der problematischen Lage des deutschen Verkehrsgewerbes unverantwortlich. Im Übrigen stehe Finanzminister Eichel jetzt persönlich in der Pflicht, nach seinem Scheitern in Brüssel über EU-konforme nationale Maßnahmen die Wettbewerbsfähigkeit des deutschen Verkehrsgewerbes wieder herzustellen. Das „Abwiegeln“ der Finanzbürokratie zur Verniedlichung des Harmonisierungsproblems sei nach der jüngsten Zusage des Kanzleramts, für „größtmögliche Harmonisierung“ zu sorgen, nicht länger tragbar.

Quelle und Kontaktadresse:
Bundesverband Güterkraftverkehr Logistik und Entsorgung e.V. (BGL) Breitenbachstr. 1 60487 Frankfurt Telefon: 069/79190 Telefax: 069/7919227

NEWS TEILEN: