Pressemitteilung | Apothekerverband Rheinland-Pfalz e.V.

Pillen sind kein Reisemitbringsel! / Arzneimittel aus dem Ausland bergen Gefahren

(Mainz) - Die Möglichkeit erscheint verlockend: Billige Arzneimittel im Urlaub einkaufen! Viele Touristen bringen sich solche "Souvenirs" mit und übersehen gesundheitliche Gefahren und rechtliche Stolpersteine. Sehr viele Urlauber beachten beispielsweise nicht, dass Arzneimittel strengen Einfuhrbeschränkungen unterliegen. "Nach Deutschland darf man nur das mitbringen, was man für den direkten persönlichen Bedarf benötigt", erklärt Annkathrin Fischer, Pressesprecherin des Apothekerverbandes Rheinland-Pfalz - LAV. "Zwanzig Packungen Aspirin sind da eindeutig zu viel. Das wird bei einer Kofferkontrolle vom Zoll einkassiert, eventuell ist sogar mit einer Strafanzeige zu rechnen."

Touristen laufen auch Gefahr, dass ihnen gefälschte Arzneimittel mit zu viel, zu wenig oder gar keinem Wirkstoff angedreht werden. "Pillen-Schnäppchen auf einem Markt oder im Bazar sollte mal besser liegen lassen. Gerade im Ausland sind viele gefälschte Arzneimittel im Umlauf. Wer während des Urlaubs Arzneimittel benötigt, sollte diese nur in Apotheken kaufen - oder besser gleich von zuhause mitnehmen", rät Apothekerin Fischer. Denn auch wenn man am Urlaubsort ein namensgleiches Arzneimittel erhalte, könne es abweichende Inhaltsstoffe enthalten. Fischer weiter: "Wichtig ist darum, dass man sich den Beipackzettel ansieht - und hoffentlich auch lesen kann. Nur so lässt sich überprüfen, ob das Arzneimittel wirklich identisch ist. Daher ist es am besten, wenn man vor einer Einnahme einen Arzt oder Apotheker zur Zusammensetzung und möglichen Wechselwirkung mit anderen Arzneien befragt."

Generell dürften Reisende Arzneimittel für den persönlichen Bedarf nach Deutschland einführen. Die Einfuhrmenge orientiert sich an einem Dreimonatsbedarf. In diesem Fall ist weder eine Einfuhrerlaubnis nach Deutschland noch eine Zulassung oder Registrierung der jeweiligen Arzneimittel für Deutschland erforderlich. Unerheblich ist auch, ob es sich um verschreibungspflichtige und apothekenpflichtige Präparate handelt oder nicht.

Schwieriger ist die Situation bei frei verkäuflichen Nahrungsergänzungs- oder Heilmitteln aus dem Ausland. Michael Schausten, Pressesprecher des Hauptzollamts Koblenz, erklärt: "Die Tatsache, dass ein Präparat im Ausland auf dem freien Markt erhältlich ist, bedeutet nicht zwangsläufig, dass es auch in Deutschland so ist. Auch Vitamin- und Mineralstoffpräparate können unter die Beschränkungen des deutschen Arzneimittelgesetzes fallen. Bei solchen Produkten ist Vorsicht geboten." Besonders bitter kann es für Reisende werden, wenn sie Präparate nach Deutschland bringen, die unter die Bestimmungen des Betäubungsmittelgesetzes fallen. Dies kann beispielweise bei amphetaminhaltigen Appetitzüglern der Fall sein, die im Ausland zum Teil frei verkäuflich sind. "In diesem Falle droht sogar ein Strafverfahren wegen Verstoßes gegen das Betäubungsmittelgesetz", so Schausten.

Quelle und Kontaktadresse:
Apothekerverband Rheinland-Pfalz e.V. Pressestelle Weißliliengasse 3, 55116 Mainz Telefon: (06131) 204910, Fax: (06131) 2049115

(tr)

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