Pressemitteilung | Deutscher Steuerberaterverband e.V. (DStV)

Planungssicherheit im Steuerrecht als oberstes Gebot / Mitgliederversammlung des Deutschen Steuerberaterverbandes beschließt Forderungskatalog an den Steuergesetzgeber

(Berlin) - Anlässlich der Mitgliederversammlung des Deutschen Steuerberaterverbandes (DStV) am 18. Juni 2004 in Köln haben die Mitgliedsverbände des DStV einstimmig einen Forderungskatalog an den Steuergesetzgeber verabschiedet.

„Wir haben einen Zustand im Steuerrecht erreicht, der sowohl für die Steuerpflichtigen als auch deren steuerliche Berater nicht mehr hinnehmbar ist“, betont Jürgen Pinne, Präsident des Deutschen Steuerberaterverbandes. „Es ist unbedingt erforderlich, dass die Steuerpflichtigen wieder Vertrauen in die Steuergesetzgebung fassen. Die Herstellung der Planungssicherheit im Steuerrecht ist daher oberstes Gebot und eine der zentralen Forderungen in unserem Katalog. Die Steuerpflichtigen, seien es Arbeitnehmer oder Unternehmer, müssen vorhersehen können, welche steuerliche Folgen sich aus ihren Dispositionen ergeben“, so Pinne weiter. Daher bedürfe es großzügigerer Übergangsregelungen bei Gesetzesänderungen als bisher. Der DStV verlangt weiterhin, dass es nur noch ein Steueränderungsgesetz pro Jahr geben darf und dieses im dritten Quartal des Jahres verabschiedet sein muss.

Die Forderung des DStV, die Steuergesetze im Rahmen eines ordnungsgemäßen Gesetzgebungsverfahrens zu verabschieden, basiert auf den Vorkommnissen im Dezember letzen Jahres. Der DStV und andere Experten haben Zweifel, dass Teile des damals nach einem längeren Vermittlungsverfahren verabschiedeten Haushaltsbegleitgesetzes 2004 verfassungsgemäß zustande gekommen sind.

„Zur Förderung des wirtschaftlichen Wachstums ist eine Strukturreform im Steuerrecht und keine unsystematische Reparaturgesetzgebung erforderlich“, stellt Pinne klar. Das deutsche Steuerrecht müsse im internationalen Steuerwettbewerb bestehen können. Zur Zeit sei es mehr ein Hindernis für Investitionen und treibe Unternehmer in das benachbarte Ausland.

Nach Ansicht des DStV haben Subventions- und Lenkungsnormen im Steuerrecht keine Berechtigung. Fördermaßnahmen des Gesetzgebers sollen durch entsprechende Leistungsgesetze abgedeckt werden. Nur so könne Transparenz hinsichtlich der Kosten jeder einzelnen Maßnahme erreicht und die maßgebliche Frage nach der Finanzierbarkeit beantwortet werden.

Quelle und Kontaktadresse:
Deutscher Steuerberaterverband e.V. (DStV) Littenstr. 10, 10179 Berlin Telefon: 030/278762, Telefax: 030/27876799

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