Pressemitteilung | DPtV e.V. - Deutsche PsychotherapeutenVereinigung

Psychische Erkrankungen bei jungen Menschen / Ohne persönlichen Kontakt zum Therapeuten geht es nicht

(Berlin) - Online-Angebote bei psychischen Erkrankungen können lediglich ein erster Schritt zur Behandlung sein. "Psychische Erkrankungen wie Angst- und Panikstörungen oder Depressionen erfordern eine sachgerechte Diagnostik und Behandlung, die von Online-Angeboten ergänzt aber nicht ersetzt werden kann. Die Face-to-face- Behandlung wird immer das fachlich notwendige bleiben", unterstreicht Dipl.-Psych. Barbara Lubisch, Bundesvorsitzende der Deutschen PsychotherapeutenVereinigung (DPtV), anlässlich der Präsentation des Arzt-Reports 2018 der Barmer Krankenkasse zu psychischen Erkrankungen bei jungen Menschen.

Es werde ausdrücklich begrüßt, dass die Krankenkasse einen Fokus auf die junge Bevölkerungsgruppe habe. Insbesondere der große Zeit- und Erfolgsdruck, und Perfektionsansprüche erschwerten oft das Gelingen der in diesem Alter anstehenden psychischen Entwicklungsaufgaben - Berufswahl, Bewältigen der Studienanforderungen, Herausbilden eigener Persönlichkeit, Partnerwahl. Daher sei es zu begrüßen, möglichst frühzeitig Angebote zur Prävention vorzuhalten.

Befremdlich sei die Äußerung des Studienleiters des Reports, Professor Dr. Joachim Szecsenyi des aQua-Instituts, es bedürfe "einer noch stärkeren Bereitschaft der Psychotherapeuten, sich dieser Patienten anzunehmen". "Es fehlt sicherlich nicht an der Bereitschaft der Psychotherapeuten, diese Gruppe zu behandeln. Es fehlt schlicht an der ausreichenden Anzahl an kassenzugelassenen Psychotherapeuten und Psychotherapeutinnen, um die notwendige Anzahl an Therapieplätzen zur Verfügung zu stellen".

Die Landesverbände der Krankenkassen sollten endlich den ihnen zugestandenen Gestaltungsspielraum nutzen und sich in den Landesausschüssen Ärzte/Krankenkassen für bedarfsgerechte Zulassungsmöglichkeiten von Vertragspsychotherapeuten einsetzen und regionalen Engpässen in der Versorgung mit Sonderbedarfszulassungen begegnen.

Tatsächlich erschweren die gesetzlichen Krankenkassen ihren Versicherten jedoch zunehmend den Zugang zu einer ambulanten Psychotherapie im Wege der Kostenerstattung, wie eine Untersuchung der Deutschen PsychotherapeutenVereinigung ergeben hat. Die Möglichkeit der Kostenerstattung steht den gesetzlich Versicherten zur Verfügung, wenn die Krankenkasse eine unaufschiebbare Psychotherapie nicht rechtzeitig zur Verfügung stellen kann. In diesen Fällen können sich die Versicherten an approbierte Psychotherapeuten ohne Kassensitz wenden und die Krankenkasse muss die entstandenen Kosten übernehmen. "Die Krankenkassen könnten einen Beitrag zur kurzfristigen Verbesserung der Versorgung leisten, wenn sie Anträge auf Kostenerstattung nicht blockieren würden", betont Lubisch nachdrücklich.

Quelle und Kontaktadresse:
Deutsche PsychotherapeutenVereinigung e.V. (DPtV) Ursula-Anne Ochel, Pressesprecherin Am Karlsbad 15, 10785 Berlin Telefon: (030) 235009-0, Fax: (030) 235009-44

(rs)

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