Pressemitteilung | Deutscher Reiseverband e.V. (DRV)

Rabattgesetz: Keine Preisnachlässe auf Reisen

(Berlin) - Der Deutsche Reisebüro und Reiseveranstalter Verband (DRV) stellt fest, dass Reisebüros auch nach dem Wegfall von Rabattgesetz und Zugabeverordnung keine Preisnachlässe auf Pauschalreisen gewähren können.

Was von Mittwoch, 25. Juli 2001, an im Kaufhaus möglich ist, gilt nicht für Reiseagenturen. Im Gegensatz zum Einzelhandel ist das Reisebüro Handelsvertreter von Reiseveranstaltern, Flug- und Hotelgesellschaften, Bahnen und Autovermietern. Werden Pauschalreisen und sonstige Leistungen vermittelt, ist das Reisebüro durch den Agenturvertrag mit dem Leistungsträger an vorgegebene Preise gebunden. Reisemittler sind generell nicht befugt, vom Handelsherren festgelegte Preise eigenmächtig zu reduzieren, Rabatte oder Zugaben zu gewähren. Der DRV weist ergänzend darauf hin, dass Reisebüros aus den Provisionen der Leistungsträger Kosten für Personal, Miete, Telekommunikation und Reservierungssysteme bestreiten müssen und Nachlässe insofern im "betriebswirtschaftlichen Selbstmord" enden könnten.

Ausnahmen gelten lediglich für die wenigen Fällen, wo Reisebüros im eigenen Namen und auf eigene Rechnung Reisen selbst organisieren: Bei solcher Eigenveranstaltung mit selbständiger Kalkulation und Sicherungsschein des veranstaltenden Reisebüros ist eine Rabattgewährung möglich, dürfte aber meist an geringen Margen scheitern.


Hintergrund:

Früher als geplant hat Bundespräsident Johannes Rau das Gesetz zur Abschaffung von Rabattgesetz und Zugabeverordnung in Deutschland unterzeichnet. Die Umsetzung der E-Commerce-Richtlinie in deutsches Recht hatte eine Liberalisierung erforderlich gemacht, um deutsche Unternehmen im Internet-Handel nicht schlechter zu stellen als ihre europäische Konkurrenz.

Quelle und Kontaktadresse:
Deutscher Reisebüro und Reiseveranstalter Verband e.V. (DRV) Albrechtstraße 9-10 10117 Berlin Telefon: 030/284060 Telefax: 030/2840633

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