Pressemitteilung | ACE Auto Club Europa e.V.

Ratgeber VerkehrsunfallAutounfall: Wie Sie sich am Unfallort richtig verhalten

(Stuttgart) - Ein Verkehrsunfall bedeutet Stress für alle Beteiligten. Besonnenes Handeln nach dem ersten Schrecken kann im Ernstfall Leben retten und rechtliche Sicherheit gewährleisten. Der ACE, Deutschlands zweitgrößter Autoclub, klärt über das richtige Verhalten nach einem Verkehrsunfall auf.

1. Unfallstelle absichern

Unmittelbar nach dem Unfall hat der Schutz anderer Verkehrsteilnehmer höchste Priorität: Das Warnblinklicht sowie das Aufstellen des Warndreiecks mit angelegter Warnweste sind Pflicht. Bei einem reinen Blechschaden sollten alle am Unfall beteiligten Fahrzeuge am Straßenrand abgestellt werden, sodass die Fahrbahn für den nachfolgenden Verkehr frei ist. Bei Unfällen auf der Autobahn sind Unfallbeteiligte aufgefordert, unverzüglich aber mit Bedacht das Fahrzeug zu verlassen und sich hinter der Leitplanke in Sicherheit zu bringen.

2. Erste Hilfe leisten

Gibt es Verletzte, sollten Unfallbeteiligte nach Sicherung der Unfallstelle unverzüglich unter 112 und 110 einen Notruf absetzen, damit für die medizinische Versorgung der Geschädigten gesorgt ist. Anschließend ist Erste Hilfe zu leisten. Wer diese verweigert, macht sich strafbar. Wer hingegen sein Bestes gibt, um zu helfen, hat auch bei möglichen Fehlern keine rechtlichen Konsequenzen zu fürchten.

3. Unfall an der Unfallstelle dokumentieren - Wartepflicht

Auf keinen Fall dürfen Unfallbeteiligte den Unfallort verlassen, bevor die polizeiliche Unfallaufnahme erfolgt ist oder andere Unfallbeteiligte ausreichend informiert wurden. Jeder Involvierte sollte die Zeit an der Unfallstelle nutzen, um neben dem amtlichen Kennzeichen auch Name, Anschrift und Versicherung des Unfallgegners sowie der Zeugen zu notieren und den Unfallort zu fotografieren - samt Bremsspuren und Flüssigkeitsaustritten. Auch eine Skizze vom Unfallhergang kann der Polizei später von Nutzen sein.

4. Kein Schuldgeständnis abgeben

Schuldeingeständnisse am Unfallort - auch gegenüber der Polizei - sind nicht zu empfehlen. Sie können im schlimmsten Fall den Versicherungsschutz kosten. Stattdessen gilt es, die Polizei bestmöglich bei der Erstellung eines Protokolls zu unterstützen. Bei Unklarheiten kann es sich lohnen, einen qualifizierten, unabhängigen Kfz-Sachverständigen zu beauftragen. Die Schuldfrage selbst klären zuständige Gerichte zu einem späteren Zeitpunkt auf Basis des Polizeiprotokolls.

5. Notfall-Rechtshilfe befragen

Wenn die Schuldfrage eindeutig und der eigene Schaden massiv ist, empfiehlt es sich, möglichst frühzeitig einen Rechtsanwalt einzuschalten - am besten einen Fachanwalt für Versicherungsrecht. Juristische Erste Hilfe liefern zum Beispiel die Vertrauensanwälte der Autoclubs, beim ACE telefonisch und kostenlos unter der Nummer 0711-530 33 88 33. Sollten abseits der kostenlosen Erstauskunft Rechtsanwaltskosten anfallen, fließen sie als Teil des Gesamtschadens in die Abrechnung mit der gegnerischen Versicherung ein.

6. Versicherung einbinden

Erhebt der Unfallgegner Ansprüche, muss die eigene Kfz-Versicherung über den Unfall informiert werden. Auch dann, wenn diese unbegründet erscheinen. Bei einem Unfall im Ausland hilft die Grüne Versicherungskarte bei der Schadensabwicklung. Diese Internationale Versicherungskarte für den Kraftverkehr (IVK) kann kostenlos bei der Kfz-Versicherung beantragt werden und ist empfehlenswert bei einer Reise mit dem Auto ins Ausland. Auf ihr sind alle wichtigen Daten zum Fahrzeug und der Versicherung vermerkt.

7. Schadensregulierung hinterfragen

Keinesfalls sollte der gegnerischen Versicherung die Schadensregulierung überlassen werden. Auch Kfz-Betrieben, Mietwagenfirmen oder Sachverständigenbüros sollten Unfallbeteiligte nicht freie Hand lassen, da diese in erster Linie eigene Interessen verfolgen. Zu großzügig erscheinenden Regulierungsangeboten sollte eine Expertenmeinung eingeholt werden, zum Beispiel vom ACE-Vertrauensanwalt.

Quelle und Kontaktadresse:
(ACE) Auto Club Europa e.V. Anja Smetanin, Pressesprecherin Schmidener Str. 227, 70374 Stuttgart Telefon: (0711) 5303-0, Fax: (0711) 5303-168

(aa)

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