Pressemitteilung | Verband kommunaler Unternehmen e.V. (VKU) / Abfallwirtschaft und Stadtreinigung (VKS)

Referentenentwurf des Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetzes / VKS im VKU plädiert für kommunale Gestaltungsfreiheit bei der Wertstoffsammlung

(Berlin) - "Bei der heutigen (23. September 2010) Anhörung im Bundesumweltministerium werden wir dafür eintreten, dass die Kommunen auch zukünftig selbst darüber entscheiden, wie sie die Hausmüll- und damit auch die Wertstoffsammlung organisieren”, so Dr. Rüdiger Siechau, Vorstandsvorsitzender des VKS im VKU.

Prinzipiell sei der Referentenentwurf zur Neuregelung des Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetzes, den das Bundesumweltministerium (BMU) im August an die Verbände geschickt hatte, eine solide Arbeitsgrundlage, betont Siechau. Dem Papier zufolge soll der gesamte Hausmüll inklusive aller Wertstoffe der Überlassungspflicht an die Kommunen unterliegen, was der VKS im VKU positiv bewertet. "Allerdings kann eine gewerbliche Sammlung zulässig sein, wenn die Kommune kein oder kein ausreichendes Erfassungssystem für Wertstoffe anbietet. Das würde dann allerdings bedeuten, dass die Erlöse für die Vermarktung der Sekundärrohstoffe den privaten Entsorgungsunternehmen zufallen. Wir wollen diese Rosinenpickerei unterbinden und plädieren dafür, dass die Kommunen weiterhin ihre gesamte Abfallentsorgung - auch die der darin enthaltenen Wertstoffe - selbst gestalten können, damit die Erlöse über die Gebührenkalkulation auch den Bürgerinnen und Bürgern zugutekommen”, so Siechau.

Kommunen brauchen Planungssicherheit, um Investitionen in zukunftsweisende Projekte für den Klima- und Ressourcenschutz zu tätigen. Daher sollten wichtige Entscheidungen und Definitionen, die noch unklar sind, nicht erst auf dem Verordnungswege getroffen werden.

Quelle und Kontaktadresse:
VKS im VKU Verband kommunale Abfallwirtschaft und Stadtreinigung im VKU e.V. Pressestelle Alexanderstr. 1, 10178 Berlin Telefon: (030) 58580-375, Telefax: (030) 58580-371

(el)

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