Pressemitteilung | DSLV Bundesverband Spedition und Logistik e.V.

Reform der Energiesteuerrichtlinie im Finanzausschuss / DSLV warnt vor erheblichen negativen Folgen in öffentlicher Anhörung

(Berlin) - In der öffentlichen Anhörung, zu der der Finanzausschuss des Deutschen Bundestages am 27. Juni eingeladen hatte, stellte der Deutsche Speditions- und Logistikverband (DSLV) klar, dass der Richtlinienvorschlag der Kommission für eine Änderung der Richtlinie 2003/96/EG (Energiesteuerrichtlinie) in keiner Weise zielführend ist. Für Deutschland würde die Änderung der Besteuerung eine Erhöhung des Mindeststeuersatzes von Diesel von derzeit 47 Cent um 60 Prozent auf 75 Cent pro Liter nach sich ziehen.

"Mit dem Änderungsvorschlag wird ein falsches Signal mit erheblichen negativen ökologischen und ökonomischen Folgen für die Speditionsbranche und die Wirtschaft insgesamt gesetzt.", so der DSLV. Er machte klar, dass die Kraftstoffkosten mit einem Anteil von bis zu 30 Prozent zu den wesentlichen Kostentreibern eines Unternehmens gehörten. Die auch in Zukunft durch die Rohstoffpreissteigerungen zu erwartenden höheren Dieselpreise würden durch die geplante Steuererhöhung in eine solche Höhe getrieben, dass die ohnehin schwachen Gewinnmargen der Speditionsbranche gen Null gedrückt würden. Die Folge wäre, dass Investitionen in neueste emissionsreduzierte Nutzfahrzeuge und in Fahrerschulungen zur ökologischen Fahrweise unterblieben. Im schlimmsten Fall wären bei kleineren und mittleren Unternehmen, die oftmals die Mehrbelastungen nicht an ihre Kunden weiterreichen könnten, vermehrt mit Insolvenzen zu rechnen.

In seiner schriftlichen Stellungnahme hob der DSLV als einen sehr positiven Aspekt des vorliegenden Vorschlages zur Änderung der Energiesteuerrichtlinie die neue Definition des Kraftstoffbehälters hervor. Der Speditions- und Logistikverband unterstrich, dass die nun vorliegende Definition des Hauptbehälters das Verfahren bei der Besteuerung von Kraftstoff im freien grenzüberschreitenden Warenverkehr vereinfachen und transparenter machen würde. Damit würde auch der Tatsache Rechnung getragen, dass nicht nur die Automobilhersteller Nutzfahrzeuge mit Kraftstoffbehältern ausrüsten. Bei Kontrollen des Zolls käme es durch neu bzw. nachträglich eingebaute Tanks immer wieder zu Steuerstrafverfahren, da diese nach Auffassung der Finanzbehörden nicht der Definition eines Hauptbehälters entsprächen, so der DSLV.

Quelle und Kontaktadresse:
Deutscher Speditions- und Logistikverband e.V., Gst. Berlin (DSLV) Ingo Hodea, Pressesprecher Platz vor dem Neuen Tor 5, 10115 Berlin Telefon: (030) 278746911, Telefax: (030) 27874699

(cl)

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