Pressemitteilung | Deutscher Kulturrat e.V.

Reform des Stiftungszivilrechtes noch in dieser Legislaturperiode umsetzen

(Berlin) - Der Deutsche Kulturrat, der Spitzenverband der Bundeskulturverbände, und der Deutsche Sportbund, die Dachorganisation der deutschen Sportverbände, fordern die Bundesregierung auf, den eingeschlagenen Weg zur Verbesserung der Stiftungslandschaft konsequent fortzusetzen. Die Bundesregierung hat mit dem „Gesetz zur steuerlichen Förderung von Stiftungen“ erste richtige Akzente gesetzt.

Der Bundesrat wird voraussichtlich in seiner nächsten Sitzung am 19. Mai 2000 das „Gesetz zur steuerlichen Förderung von Stiftungen“ beraten. Wir hoffen, dass der Bundesrat diesem Gesetz zustimmen und damit die erste Reformstufe des Stiftungs- und Stiftungssteuerrechts genommen wird.

Um tatsächlich das bürgerschaftliche Engagements für Stiftungen zu erhöhen, muss jetzt mit der zweiten Stufe der Stiftungsrechtsreform, dem Stiftungszivilrecht, zügig begonnen werden. Gerade hier in der Reform des Stiftungszivilrechts liegen die Potenziale, um die bestehenden Hürden bei der Errichtung von Stiftungen zu beseitigen und so zu einem stiftungsfreundlichen Klima beizutragen.

Der Geschäftsführer des Deutschen Kulturrates, Olaf Zimmermann, erklärte heute: „Der Deutsche Kulturrat begrüßt die Einsetzung einer Bund-Länder-Arbeitsgruppe auf der Arbeitsebene zur Reform des Stiftungszivilrecht. Diese Maßnahme reicht aber nicht aus, um noch in dieser Legislaturperiode die Reform des Stiftungszivilrechts auf den Weg zu bringen. Es ist nun notwendig, dass zwischen den Ministerpräsidenten der Bundesländer (A- und B-Länder) und der Bundesregierung umgehend Gespräche zur Reform des Stiftungszivilrecht aufgenommen werden.“

Es muss jetzt gehandelt werden, damit noch in dieser Legislaturperiode die Reform des Stiftungszivilrechtes auf den Weg gebracht werden kann. Eine Verzögerung dieser Reform würde dem positiven Klima für Stiftungen schaden.

Quelle und Kontaktadresse:
Deutscher Kulturrat, Weberstr. 59a , 53113 Bonn, Telefon: 0228/20135-0, Telefax: 0228/20135-21; Quelle: Deutscher Kulturrat

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