Pressemitteilung | Deutscher AnwaltVerein e.V. (DAV)

Reformvorschläge der Länder zur Juristenausbildung greifen zu kurz

(Berlin) - Nach Ansicht des DAV weisen die am 3. September in einer Pressekonferenz vorgestellten Pläne zur Reform der Juristenausbildung zwar in die richtige Richtung, greifen aber zu kurz und lassen drängende Fragen offen.

Eine umfassende Ausbildung als Vorbereitung auf den Beruf des Anwalts setze voraus, dass die Ausbildungsinhalte für Ausbilder und Auszubildenden verbindlich festgeschrieben werden. Dies sei nicht vorgesehen.

Die Reformvorschläge gehen weiter von einer Verpflichtung der Anwaltschaft aus, jeden Juristen, der Anwalt werden will, auszubilden. Dies führe dazu, dass die Anwaltschaft pro Jahr etwa 10.000 Referendare ausbilden müsse. Diese Zahl gehe weit über den Bedarf nach anwaltlichem Nachwuchs hinaus und übersteige die personellen und finanziellen Möglichkeiten der Anwaltschaft, insbesondere der überwiegend kleineren Kanzleien mit ein bis drei Anwälten. Nur bei einer bedarfsorientierten Ausbildung sei die Anwaltschaft in der Lage, die von ihr verlangte inhaltliche Qualität der Anwaltsausbildung zu erbringen.

"Keine andere Berufsgruppe kann gezwungen werden - und daher auch nicht die Anwaltschaft -, über ihren Bedarf auszubilden. Die Anwaltschaft ist selbstverständlich bereit und auch in der Lage, den eigenen Nachwuchs auszubilden, der etwa bei jährlich 2.000 bis 3.000 Junganwälten liegt", so Dr. Dierk Mattik, Hauptgeschäftsführer des DAV, in Berlin. Gegenwärtig werden 10.000 Referendarinnen und Referendare jährlich ausgebildet. Wenn die Anwaltschaft alle Referendarinnen und Referendare ausbilden müsse, wäre sie gezwungen, weiterhin eine Ursache für ein Wachstum der Anwaltschaft zu setzen, das nicht marktorientiert ist. Das Angebot an anwaltlicher Dienstleistung übersteige schon jetzt die Nachfrage danach. Die Folge einer solchen Ausbildungsverpflichtung wäre ein verstärkter ruinöser Verdrängungswettbewerb.

Ziel einer solchen Reform müsse es sein, eine umfassende Ausbildung als Vorbereitung auf den Beruf des Anwalts zu geben. Die einfache zeitmäßige Verdoppelung der Anwaltstation auf zwölf Monate allein bringe noch keinen qualitativen Fortschritt in der Anwaltsausbildung.

Quelle und Kontaktadresse:
Deutscher AnwaltVerein e.V. (DAV) Littenstr. 11 10179 Berlin Telefon: 030/7261520 Telefax: 030/726152190

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